Kluge Köpfe für innovative Ideen! - Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten und hochqualifiziertem Personal

Die Erhöhung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen im Freistaat Sachsen ist der Sächsischen Staatsregierung ein besonderes Anliegen. Das Sächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst unterstützt daher im Rahmen seiner Technologieförderung aus Strukturfondsmitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen unter anderem den Transfer von Know-how aus Wissenschaftseinrichtungen in Unternehmen. Dazu gehört unter anderem die Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten und von hochqualifiziertem Personal.

Flyer "Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistenten und hochqualifizierten Personal"

Was sind die Ziele der Förderung?

Die Beschäftigung von Innovationsassistenten und hochqualifiziertem Personal soll den Wissens- und Know-how-Transfer in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft verbessern. Damit erhöht sich deren Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit, was zukunftsfähige Arbeitsplätze schafft oder sichert.
Die Förderung verbessert die Einstiegschancen qualifizierter Fachkräfte aus Universitäten, Fachhochschulen, technischen Fachschulen und Berufsakademien in den sächsischen Arbeitsmarkt und erhöht die berufliche Mobi¬lität zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.

Was ist Gegenstand der Förderung?

  • Einstellung und Beschäftigung von Innovationsassistenten in KMU zur Bearbeitung innovativer, technologieorientierter Projekte.
  • Vorübergehende Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal, das eine Forschungseinrichtung oder ein großes Unternehmen an ein KMU abordnet.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Sachsen können eine Förderung erhalten.

Was für Vorhaben sind förderfähig?

die Personalausgaben (Arbeitnehmer-Bruttogehalt, Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung) sowie bei hochqualifiziertem Personal die Ausgaben für das erfolgreiche Einschalten einer Vermittlungseinrichtung.

Wie setzen sich Art, Umfang und Höhe der Förderung zusammen?

  • Innovationsassistenten:
    Zuschüsse für Personalausgaben (Kappungsgrenze bei 50.000 EUR pro Person und Jahr) von bis zu 50 %
    für mindestens zwölf bis 24 Monate und von bis zu 25 % für weitere zwölf Monate.
  • Hochqualifiziertes Personal:
    Zuschüsse für Personalausgaben (Kappungsgrenze bei 80.000 EUR pro Person und Jahr) von bis zu 50 % für mindestens sechs bis höchstens 36 Monate und Zuschüsse für Ausgaben beim erfolgreichen Einschalten einer Vermittlungseinrichtung (Kappungsgrenze bei 10.000 EUR, bzw. Personalausgaben für drei Monate für die vermittelte Person) von bis zu 50 %.

Was ist darüber hinaus zu beachten?

  • Innovationsassistenten können sein:
    Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen, technischen Fachschulen und Berufsakademien sowie
    an außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätige junge Wissenschaftler.
  • Hochqualifiziertes Personal:
    Forscher, Ingenieure, Designer und Marketingspezia-
    listen mit Universitätsabschluss und wenigstens fünf
    Jahren einschlägiger Berufserfahrung und mindestens
    zweijähriger Beschäftigung in dem verleihenden Groß-
    unternehmen oder der abordnenden Forschungsein-
    richtung (mit Rückkehrgarantie).

Wo können kleine und mittlere Unternehmen eine Förderung beantragen?

Sie füllen den Förderantrag aus und reichen ihn vor Beginn des Vorhabens direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein. Erst nach Erhalt einer Förderzusage oder auf Antrag nach einer gesonderten Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Als Beginn zählt z. B. auch der Abschluss eines Arbeitsvertrags.Die SAB berät kostenfrei zu Fragen der Förderung und Antragstellung.

Die Förderrichtlinie sowie Antragsformulare und Erläuterungen finden Sie unter www.sab.sachsen.de/innovationsassistent

Weitere Förderprogramme:

Sächsischen Unternehmen stehen weitere Förderprogramme für Technologievorhaben, finanziert durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen, zur Verfügung:
die neue "InnoPrämie"

  • die Technologietransferförderung
  • die FuE-Projektförderung
  • Risikokapital des Technologie- und Gründerfonds

    Informationen unter http://www.sab.sachsen.de/

 Hintergrund "Europa fördert Sachsen"

Sachsen erhält in den Jahren 2007 – 2013 rund vier Milliar¬den Euro aus den Strukturfonds der Europäischen Union; davon ca. 3,1 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 872 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Mit dem ESF fördert der Freistaat Sachsen Beschäftigung und Bildung.


Kontakt:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Abteilung Wirtschaft
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon 0351 4910-890
E-Mail: servicecenter_technologie(at)sab.sachsen.de
http://www.sab.sachsen.de/

Pressemeldung vom 03.05.2011

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