Geförderte Beratung für sächsische Unternehmen
Der Freistaat Sachsen fördert im Rahmen der "Richtlinien zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit" Beratungsleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Erschließung internationaler Märke. Ziel: Verbesserung des Bekanntheitsgrads und der Akzeptanz sächsischer Unternehmen und ihrer Erzeugnisse im Ausland.
Die RKW Sachsen GmbH unterstützt dabei sächsische KMU auf dem Weg von der Antragstellung bis zum erfolgreichen Abschluss des Beratungsvorganges.
Ablauf: ein Weg in drei Schritten
Bis Ende 2006 war das Thema Außenwirtschaftsberatung ausschließlich bei den sächsischen Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern angesiedelt.
Seit dem 01.01.2007 ist die Außenwirtschaftsberatung dem Programm "Intensivberatung/Coaching" zugeordnet. Somit hat sich der Verfahrensweg geändert:
- Wer in internationalen Märkten Fuß fassen möchte, sollte seit Januar 2007 eine kostenfreie Erstberatung bei den sächsischen Industrie- und Handelskammern oder den Handwerkskammern in Anspruch nehmen.
- In dieser Erstberatung, die durch organisationseigene Berater der Einrichtungen durchgeführt werden, gilt es Ziele und Pläne der ausländischen Aktivitäten zu analysieren.
- Wird ein Beratungsbedarf festgestellt, erhalten die kleinen und mittleren Unternehmen eine Beratungsempfehlung, mit der sich die Unternehmer an das RKW Sachsen wenden können.
RKW Sachsen ist Qualitätssicherer
Die RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung arbeitet als Qualitätssicherer im Auftrag des Freistaates Sachsen in diesem Beratungsprogramm.
Wendet sich ein Unternehmer mit einer Beratungsempfehlung an die RKW Sachen GmbH, prüfen unsere Mitarbeiter zuerst die Fördermöglichkeit des Unternehmens entsprechend der sächsischen Mittelstandsrichtlinie und ermitteln anschließend zusammen mit dem Unternehmen dessen Bedarf nach Beratungsinhalt, Kosten sowie Umfang und zeitlichem Ablauf der Beratung.
Dann werden mögliche Unternehmensberater vorgeschlagen, die ihren bereits nachweislichen Erfolg bei verschiedenen Beratungsprozessen dokumentieren können.
Weiterhin stellt das RKW Sachsen alle notwendigen Formulare zur Verfügung, bereitet zusammen mit dem Unternehmen die Antragsunterlagen für die Sächsische AufbauBank (SAB) vor, überprüft alle Daten auf Richtigkeit und leitet den Antrag inkl. einer Stellungnahme an die SAB weiter.
Während des gesamten Beratungsprozesses steht das RKW Sachsen als Ansprechpartner für das Unternehmen zur Verfügung und evaluiert am Ende die Beratungsergebnisse.
Was wird gefördert?
Der Freistaat Sachsen gewährt KMU finanzielle Unterstützung, wenn sie für die Erschließung neuer Märkte im Ausland externen Sachverstand in Form von Beratung benötigen.
Da es sich um ein weites Spektrum handelt, sollten Unternehmer die kostenfreie Erstberatung in den sächsischen IHK und Handwerkskammern nutzen und überprüfen lassen, ob die Pläne förderungswürdig sind.
Art und Höhe der Förderung:
Der Freistaat Sachsen kann einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Tageshonorar für die Durchführung der Beratung gewähren, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Der Zuschuss beträgt je Tagewerk (1 Tagewerk = 8 Stunden) bis 400 Euro, maximal 50 Prozent der Kosten. Die Anzahl der förderfähigen Beratungstage:
- bis zu 60 Tagewerke pro Jahr
- maximal 100 Tagewerke innerhalb von drei Jahren (zu erhöhen um maximal 20 Tagewerke, sofern mindestens 20 Beratungstage den Schwerpunkt "Schutz vor Marken- und Produktpiraterie" und/oder den Schwerpunkt "Unternehmensnachfolge" betreffen).
Die zuletzt genannte Höchstgrenze erhöht sich um maximal 20 Tagewerke, sofern mindestens 20 Beratungstage den Schwerpunkt "Schutz vor Marken- und Produktpiraterie" und/oder den Schwerpunkt "Unternehmensnachfolge" betreffen (modifizierte Mittelstandsrichtlinie vom 02. April 2008, rückwirkend gültig vom 01.01.2008 - 31.12.2011). Prinzipiell ist eine Förderung von Beratungsbedarf mit weniger als 5 Tagewerken ausgeschlossen. Im Falle des Einstieges in Internationalisierungspläne reduziert sich die Mindestanzahl auf drei Tagewerke.
Rechtzeitig Förderanträge stellen
Alle Anträge auf Förderung müssen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Antragseinganges bei der SAB.
Neue Fördermöglichkeiten für natürliche Personen
Die Richtlinien des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit
gültig vom 01.01.2007 bis 31.12.2011, wurden am 20.04.2008 modifiziert und treten rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft. Eine wichtige Änderung betrifft die Förderanträge durch natürliche Personen. In der Mittelstandsrichtlinie 2007 wurde die Außenwirtschaftsberatung integriert, sodass beim Beratungsschwerpunkt Unternehmensnachfolge erstmalig auch natürliche Personen einen Förderantrag stellen konnten, wenn sie planen, ein mittelständisches Unternehmen zu übernehmen. Nach der modifizierten Richtlinie sind jetzt auch natürliche antragsberechtigt, wenn ihre Geschäftsidee geeignet ist, ein bestehendes Defizit auf Gemeinde-, Ortsteil- oder Wohngebiet-Ebene in der Nahversorgung mit Waren des überwiegend kurzfristigen Bedarfes zu verringern oder zu schließen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann wenden Sie sich an:
Jürgen Zuschke
Tel.: 0351 8322-482
E-Mail: zuschke(at)rkw-sachsen.de
Kontakt
- Telefon: 0351 8322-30
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