Elektronische Nachweisführung in der Abfallwirtschaft: April 2010 neue Regelung für Unternehmen Pflicht

Die Bundesregierung hat 2006 Regelungen zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen. Dazu gehören Anpassungen deutscher Rechtsvorschriften zur EU-weiten Vereinheitlichung des Abfallrechts, die seit dem 1.2.2007 gelten. Das RKW Sachsen informiert Sie ausführlich in einem Seminar am 19. Juni 2009 in Dresden über die Änderungen und notwendige Reaktionen.

Die Regelungen zur elektronischen Nachweis- und Registerführung für gefährliche Abfälle ab dem 1.4.2010 sind ebenfalls Teil der angestrebten Vereinfachung.

Auf die Unternehmen, die gefährliche Abfälle erzeugen, transportieren oder entsorgen, kommen durch die Umstellung auf das elektronische Nachweisverfahren in der Einführungsphase Kosten zu. Neben der Software für die qualifizierte elektronische Signatur und die Bearbeitung und Übermittlung der elektronischen Nachweise werden noch Kartenlesegeräte und Signaturkarten angeschafft werden müssen. Mittel- und langfristig ist jedoch mit einer Einsparung von Kosten durch die elektronische Abwicklung zu rechnen. Das Land Sachsen stellt Ihnen auf seiner Webseite umfassende Informationen zur Umstellung auf das elektronische Nachweisverfahren zur Verfügung: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/wertstoffe/13885.htm

Novellierung des Nachweisverfahrens

Abfälle müssen gemeinwohlverträglich und schadlos entsorgt werden, das müssen betroffene Unternehmen nachweislich belegen. Bisher gilt, dass dies besonders bei gefährlichen Abfällen mit Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen in Papierform nachzuweisen ist. Diese Belege müssen im Nachweisbuch (seit dem 01.02.2007 Register) archiviert werden. Mit der neuen Regelung werden diese Belege nun elektronisch übermittelt, verwaltet und archiviert. Die elektronische Nachweisführung ist ab dem 1. April 2010 für alle nachweispflichtigen Unternehmen obligatorisch. Einzige Ausnahme: die Register für nicht gefährliche Abfälle (§ 42 KrW-/AbfG). Sie dürfen auch nach diesem Stichtag wahlweise elektronisch oder auf Papier geführt werden.

Neue elektronische Schnittstelle ZKS

Es gab bereits eine Möglichkeit, Nachweise elektronisch zu übermitteln: Die Bundeseinheitliche Schnittstelle für den Datenaustausch im Bereich der Nachweisverfahren (BUDAN). Sie wurde parallel zur Papierform genutzt. Zum 1. Februar 2009 wurde diese von der ZKS (Zentrale Koordinationsstelle der Länder) mit dem elektronischen Nachweisverfahren (eANV) ersetzt. Dort haben alle elektronischen Belege in bestimmten Datenformaten verschlüsselt einzugehen und werden an die entsprechenden Länder verteilt. Bestandteil dieser Regelung ist, dass jedes Land den dort ansässigen Unternehmen die Schnittstelle eANV zur Verfügung stellt. Derzeit gibt es folgende Möglichkeiten für die elektronische Abfallnachweisführung:

  • Zugang über das eANV des jeweiligen Landes,
  • Erwerb einer geeigneten Software,
  • Anbindung an bestehende Systeme über einen Provider,
  • Entwicklung einer eigenen Software unter Beachtung der BMU-Schnittstelle Version 1.4, die auf der Webseite zur Verfügung steht.

Zur Erstellung der Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register wird die entsprechende Software benötigt, derzeit sind ca. zehn verschiedene Softwarelösungen auf dem Markt erhältlich. Für Unternehmen mit geringem Begleitscheinaufkommen stellen die Anbindung über einen Provider oder
die Landes-eANV die kostengünstigsten Alternativen dar.

Archivierung weiterhin zwingend erforderlich

Die Archivierung der elektronischen Nachweise muss auf jeden Fall sichergestellt werden. Das bedeutet in der Anwendung, dass regelmäßige „Back-ups“ auf externen Speichermedien notwendig sind. Auf Anfrage der Behörden müssen aus diesen Archiven Registerauszüge jederzeit erstellt und bereitgestellt werden können. Unternehmen, die ihre Nachweise elektronisch über die Landes-eANV führen, müssen das Register auf dem eigenen PC archivieren, da dieser Service hier nicht bereitgestellt wird. Provider bieten häufig neben der Bereitstellung der geeigneten Software auch die Archivierung und Führung des Registers an. Sollten Sie alle gefährlichen Abfälle bei demselben Anbieter entsorgen, schließen Sie sich für die Nachweisführung am besten an dasselbe System wie Ihr Entsorger an.

Elektronische Signatur statt Unterschrift

Waren die bisher verwendeten Entsorgungsnachweise und Begleitscheine nur mit einer Unterschrift gültig, werden die elektronischen Formulare mit einer validen, sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur legitimiert. Diese Signatur wird auf einer Karte gespeichert und besteht aus codierten persönlichen Unterschriftsdaten und einer Code-Nummer. Neben der Signaturkarte benötigen Sie eine Signatursoftware, ein Kartenlesegerät und einen Internetanschluss. Die Signaturkarten müssen bei einem Zertifizierungsdienstanbieter beantragt werden, eine Liste der akkreditierten Anbieter finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de

Hintergrund: die neue Abfallrichtlinie

Im November 2008 wurde eine neue Abfallrichtlinie 2008/98/EG veröffentlicht.
Gemäß der Richtlinie sind das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und
Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) und
das untergesetzliche Regelwerk bis zum 12. Dezember 2010 durch die Bundesregierung zu novellieren. Im Rahmen der Novellierung werden mehrere Neuregelungen eingeführt:

  • Die Neufassung des Verwertungsbegriffs,
  • Die Regelungen zu Nebenprodukten,
  • Die Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft,
  • Eine neue fünfstufige Abfallhierarchie, bestehend aus: Vermeidung; Vorbereitung zur Wiederverwertung; Recycling; sonstige Verwertung, z. B. energetische Verwertung; Beseitigung.

RKW Sachsen informiert

Damit Sie und Ihr Unternehmen über die Umstellung auf die neue elektronische Schnittstelle bestens vorbereitet sind, bietet Ihnen das RKW Sachsen zusätzlich zu den hier dargestellten Informationen die Möglichkeit, an einem Seminar zu diesem Thema teilzunehmen.

Bei Fragen zu diesem Seminar oder zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte an:
Margitta Schanze
Tel.: 0351 8322-333
E-Mail: schanze(at)rkw-sachsen.de

Seminar: Neuregelung der abfallrechtlichen Überwachung einschließlich der elektronischen Nachweisführung

Durch das Gesetz und die Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung traten zum 1. Februar 2007 wesentliche Neuregelungen der abfallrechtlichen Überwachung mit dem Ziel in Kraft, die Übereinstimmung von EU-Umweltrecht und deutschem Umweltrecht zu verbessern und Vereinfachungen im Abfallrecht unter Beibehaltung der bisherigen hohen Umweltstandards umzusetzen.

Ein Kernpunkt der Änderungen ist der Übergang zur elektronischen Führung von Nachweisen und Registern über gefährliche Abfälle. Bis zum 1.4.2010 können unter bestimmten Voraussetzungen, ab dem 1.4.2010 müssen die Nachweise und Register für gefährliche Abfälle elektronisch geführt werden.

Dozent: Dr. Reinhard Liesigk
Zielgruppe: Abfallbeauftragte und alle, die mit der Nachweisführung von Abfällen zu tun haben
Termin: 19.06.2009, 9.00 bis 17.00 Uhr mit Mittagspause
Ort: Hotel Residenz Alt Dresden, Mobschatzer Straße 29, 01157 Dresden
Kosten: 270,- EUR (netto)
Information & Anmeldung: Margitta Schanze, E-Mail: wbildung(at)rkw-sachsen.de

 

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