2009 bringt Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben
Zahlreiche Neuerungen zum Jahresbeginn
Forderungssicherungsgesetz, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Kontrollen der Finanzbehörden durch die neue Steuer-Identifikationsnummer, Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, Gesundheitsreform, Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – das sind einige der gesetzlichen Anforderungen, denen mittelständische Unternehmer im neuen Jahr gerecht werden müssen.
RKW Sachsen macht Sie zukunftsfit
Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die rechtssichere Umsetzung der ab 1.1.2009 geltenden neuen Regelungen! Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten anstehenden Neuerungen. Allerdings sind viele Detailfragen noch nicht geklärt, die Ausgestaltung der Rechtsvorschriften kann sich noch ändern – der RKW Wirtschaftsbrief hält Sie auf dem Laufenden.
Änderungen im Steuerrecht
- Arbeitgeber sind zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten verpflichtet. Die Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen der Arbeitnehmer sind ab sofort von allen Arbeitgebern bis spätestens 28. Februar des Folgejahres elektronisch zu übermitteln.
- Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber wird abgeschafft.
- Die neue Entgeltbescheinigungsverordnung (EBeschV) umfasst eine Umstellung auf einheitliche Entgeltbescheinigungen (Änderungen der Gehaltsabrechnungen) und einheitliche Definitionen für Gesamt-, Steuer- und SV-Brutto (sozialversicherungspflichtiges Brutto) sowie Nettoentgelt.
- Für Ehepaare galten bisher die Lohnsteuerklassen IV und IV sowie III und V. 2010 wird ein Faktorverfahren eingeführt: Beide Ehegatten erhalten auf Antrag die Lohnsteuerklasse IV, zusätzlich zu einem Faktor, der bei der Lohnsteuervorauszahlung den geringer Verdienenden begünstigt. Dies hätte ein steuerfreies Einkommen von bis zu 900 Euro im Monat zur Folge.
- Das Anteilsverfahren wird noch diskutiert. Es soll dazu dienen, dass der gering verdienende Ehepartner mehr Lohn ausgezahlt bekommt.
- Gesundheitsbonus: Bis zu 500 Euro dürfen jährlich steuerfrei für die betriebliche Gesundheitsförderung eingesetzt werden. Dies gilt allerdings nicht für Fitnessstudios oder Sportvereine, sondern für Kurse, die beispielsweise die Krankenkassen gegen Stressabbau, Rauchentwöhnung oder Rückengymnastik anbieten. Der Bonus kann rückwirkend auch für das Jahr 2008 geltend gemacht werden.
- Beim Arbeitgeberdarlehen wird die 2.600-EUR-Freigrenze wieder eingeführt. Für Zinsvorteile aus einem Darlehen über 2.600 EUR gilt noch ergänzend die allgemeine Sachbezugsfreigrenze von monatlich 44 EUR. Sachbezüge sind beispielsweise Benzingutscheine und Bewirtung des Arbeitsnehmers durch den Arbeitgeber.
- Für nicht ausschließlich unternehmerisch genutzte Fahrzeuge werden ab dem Jahr 2009 nur noch 50 % an Vorsteuerabzug angerechnet.
- Mit ausschließlich unternehmerisch genutzten Fahrzeugen dürfen keine Privatfahrten unternommen werden.
- Dienstreisen: Die Kommentierungen zu Auswärtstätigkeiten durch die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2008 haben zu starken Verunsicherungen geführt. Diese setzen sich wegen unterschiedlicher Ansichten des Bundesfinanzhofs (BFH) einerseits und den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder andererseits fort, so dass der RKW Wirtschaftsbrief diesen Aspekt später wieder aufgreifen wird.
Änderungen bei der Sozialversicherung
- Berufsständische Versorgungswerke 2009: Ab Januar 2009 besteht die Pflicht zur monatlichen elektronischen Übermittlung der Daten, die von den berufsständischen Versorgungswerken zur Beitragserhebung benötigt werden (§ 28a SGB IV).
- Die Insolvenzgeldumlage wurde bisher von den Berufsgenossenschaften eingezogen. Ab Januar 2009 ist sie gemäß dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) Bestandteil des Gesamt-Sozialversicherungsbeitrags. Als Folge davon muss sie künftig an die Einzugsstellen der gesetzlichen Krankenkassen abgeführt werden. Sie wird auf der Grundlage des rentenversicherungspflichtigen Entgelts berechnet.
- Mit der Einführung einer „Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme“ will die Bundesregierung künftig härter gegen Schwarzarbeit in bestimmten Branchen vorgehen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Kabinett am 30.7.2008 verabschiedet hat. Die Umsetzung des Entwurfs zum Januar 2009 gilt als sicher. Die Übermittlung erfolgt zentral an eine Datenannahmestelle der Rentenversicherung. Der Zoll hat einen Online-Zugriff auf diese Datenbank und kann überprüfen, ob die Meldepflichten eingehalten wurden. Falls nicht, drohen empfindliche Geldstrafen.
- Berufsgenossenschaft 2009: Gemäß dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG) werden ab 2009 die Meldepflichten des Arbeitgebers erheblich erweitert (Änderungen in § 28 a SGB IV). Die Meldung der Lohnsumme zur Berufsgenossenschaft für das gesamte Unternehmen reicht ab 2009 nicht mehr aus. Vielmehr muss der Arbeitgeber künftig für jeden einzelnen Arbeitnehmer alle Informationen elektronisch übermitteln, die für die Beitragserhebung relevant sind.
- Auch die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 wird Umstellungen mit sich bringen: Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes zur Krankenversicherung (KV), Wegfall des erhöhten Beitragssatzes in der KV, Auswirkungen auf Meldeverfahren durch Beitragsgruppenwechsel, Einführung eines Korrektur-Beitragsnachweises für das Vorjahr, Auswirkungen der Kassenfusionen.
Die Experten des RKW Sachsens werden Sie und Ihr Unternehmen durch alle kommenden Herausforderungen begleiten. Für Ihre wichtigsten Fragen haben wir folgendes Seminar entwickelt:
Seminar: Aktuelle Änderungen für 2009 im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht
Setzen Sie die zahlreichen Änderungen für das Jahr 2009 so um, dass sie für Ihr Unternehmen vorteilhaft, für Ihre Mitarbeiter gerecht und im Einklang mit den Finanzbehörden sowie Sozialversicherungsträgern sind. Sie erhalten tagesaktuelle Informationen über die arbeitsrechtlichen Gesetzesänderungen, den folgenden Verwaltungsaufwand und Möglichkeiten der Minimierung.
Dozent: Rolf Wütherich
Zielgruppe: Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater
Termin: 13.1.09, ganztägig
Ort: Hotel Röhrsdorfer Hof, Limbacher Straße 14, 09247 Chemnitz
Kosten: je 270 Euro (netto)
Information & Anmeldung: Rita Riße, wbildung(at)rkw-sachsen.de
Für weitere Informationen zum Thema wenden Sie sich an:
Jürgen Zuschke
Tel.: 0351 8322-348
E-Mail: zuschke(at)rkw-sachsen.de
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