Integriertes Umweltmanagement: Ökologische Verantwortung rentiert sich für Unternehmen
Mit dem 2007 eingeführten Umweltschadensgesetz sind die Anforderungen im betrieblichen Umweltschutz gestiegen. Damit einhergehende wirtschaftliche Risiken für die Unternehmen lassen sich durch ein Umweltmanagementsystem, mit dem Maßnahmen zum Umweltschutz festgelegt, aufgezeichnet und überwacht werden, und entsprechend qualifizierten Mitarbeitern minimieren.
Deshalb hat die TEQ GmbH Chemnitz in Kooperation mit der akkreditierten Prüfungsgesellschaft GZBB mbH ein neues Ausbildungssystem zum Umweltmanagement aufgebaut. Die Ausbildungsinhalte entsprechen den Forderungen der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) für die Personalzertifizierung von Umweltfachpersonal. Lehrgänge werden in Kooperation mit dem RKW Sachsen durchgeführt.
Die Investition in Umweltschutzmaßnahmen bietet Unternehmen einige Vorteile:
- Zulieferer, die umweltgerecht produzieren, grenzen sich von Mitbewerbern ab. Sie verschaffen sich Wettbewerbsvorteile, wenn sie damit auf die Wünsche ihrer Geschäftspartner reagieren. So hat etwa die Volkswagen AG (VW) 2005 eine Strategie verkündet, mit der sie ein Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement in der gesamten Lieferkette aufbauen will.
- Wer sein Umweltmanagement gegenüber der Öffentlichkeit darstellt, fördert sein Image. Für Unternehmen mit dokumentiertem Umweltmanagement können sich Genehmigungsverfahren beschleunigen. Denn geforderte Nachweise wurden bereits im täglichen Arbeitsablauf erstellt.
- Umweltgerechtes Handeln ergibt sich aus der Notwendigkeit zum nachhaltigen Wirtschaften. Hier setzen hohe und weiter steigende Rohstoff- und Energiepreise die Rahmenbedingungen. Abfallvermeidungs- und Verwertungskonzepte helfen Kosten senken. Nicht zu vergessen: Betriebe, die ihre Umweltschutzkonzepte nachweislich einhalten, reduzieren damit ihre Prämien zur Umwelthaftpflichtversicherung.
Mindern Sie Umweltrisiken durch integrierte Managementsysteme
Ein in die normalen Geschäftsabläufe integriertes Umweltmanagementsystem bietet den Vorteil, dass alle Anforderungen, die ein Unternehmen erfüllen muss - Normen, Richtlinien und Verfahrensweisen - in einem System und einer Dokumentation vereint sind. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, das Unternehmen als Ganzes zu steuern und zu optimieren. Unternehmen, die damit arbeiten, schätzen die Synergieeffekte, die beispielsweise darin liegen können, dass sich Umweltschutz- und Arbeitssicherheitsanforderungen zum Teil überschneiden.
Die nachweisliche Einhaltung des geltenden Umweltrechts vermindert das Haftungsrisiko der Unternehmensleitung. Um in Haftungsfragen notfalls auch vor Gericht bestehen zu können, braucht man eine festgelegte Aufbau- und Ablauforganisation, in der verschiedene Pflichten zugeordnet werden:
- Anweisungspflichten (schriftliche Anweisungen für alle sicherheitsrelevanten Sachverhalte),
- Auswahlpflichten (sicherstellen, dass jeder Mitarbeiter die Aufgaben zeitlich erfüllen kann und entsprechend qualifiziert ist),
- Überwachungspflichten (Art und Umfang entsprechend dem Risiko- und Gefährdungspotenzial zuweisen).
Wichtig sind außerdem
- klare Delegierung von Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung (schriftlich, eindeutig),
- Kooperationsregelungen (Zusammenwirken der Verantwortlichen bzw. Beauftragten) mit einem Anweisungssystem (Dokumentation der getroffenen Festlegungen) und einem Nachweissystem (systematische und nachvollziehbare Aufzeichnungen).
Autor: Dr. Reinhard Liesigk, TEQ Chemnitz GmbH
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann bin ich Ihr Ansprechpartner:
Jürgen Zuschke
RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
Prokurist und Leiter geförderte Beratung
Tel.: 0351 8322-348
E-Mail: zuschke(at)rkw-sachsen.de
Auf einen Blick: die Rechtslage
- Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden - kurz Umweltschadensgesetz - gilt seit November 2007. Nachzulesen im Bundesgesetzblatt unter: http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0666.pdf
- Als Reaktion auf das Gesetz wurde von Firmenversicherern die neue Umweltschadenshaftpflichtversicherung entwickelt. Vor dem Abschluss den firmenspezifischen Versicherungsbedarf ermitteln!
- Die für die Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems einschlägige Norm ist die DIN EN ISO 4001. In Schriftform - wie alle Normen - erhältlich beim Beuth-Verlag.
Umweltmanagementsysteme
In einem Umweltmanagementsystem werden Maßnahmen zum Umweltschutz festgelegt, aufgezeichnet und deren Einhaltung überwacht. Wesentliche Inhalte sind:
- Definition der Umweltpolitik für die betreffende Anlage durch die Unternehmensleitung mit Planung und Festlegung der notwendigen Vorgehensweisen,
- Festlegung von Organisationsstruktur und Verantwortung,
- Einbeziehung und Schulung von Mitarbeitern,
- Wirksame Prozesskontrolle,
- Vorbereitung und Reaktion auf Notfälle,
- Sicherstellung der Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften,
- Emissionsmessung und -überwachung,
- Möglichst unabhängige interne Revision (Audit),
- Überprüfung durch das Spitzenmanagement.
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