Abgeltungssteuer ab 2009 ist beschlossene Sache: Höhere Steuern auf Kapitalerträge
Die neue Abgeltungssteuer (Zinssteuer) für Kapitalerträge soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten und gilt für Zinsen, Dividenden, Investmentfondserträge und Veräußerungsgewinne. Mit 25% bittet der Staat die Anleger zur Kasse. Die Abgeltungssteuer wird als „Quellensteuer“ dort fällig, wo die zu versteuernde Summe entsteht: Also werden die depotführenden Banken die Steuer direkt an das Finanzamt abführen.
Rocco Damm, Geschäftsführender Gesellschafter der Damm | Rumpf | Hering Vermögensverwaltung GmbH in Dresden, erläutert in einem Gespräch mit der Redaktion des RKW Sachsen Wirtschaftsbriefes die Auswirkungen der Abgeltungssteuer für private Anleger. Und er verrät, dass Sie mit der richtigen Strategie schon heute Ihr Depot steuergünstig umschichten können.
Redaktion: Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2008 wird das Gesetz zur Abgeltungssteuer ab 2009 eingeführt. Was heißt das für private Anleger?
Rocco Damm: Die Abgeltungssteuer ist eine Ertragssteuer, die auf Erträge und Veräußerungsgewinne aus Kapital zu leisten ist. Nicht betroffen ist der Immobilienverkauf, soweit die Spekulationsfrist von 10 Jahren eingehalten worden ist.
Was heißt das konkret?
Konkret heißt das: 25% pauschaler Steuerabzug plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer, wir sind dann schnell bei ca. 28% Abzug. Von Vorteil ist die Steuer für hoch besteuerte Kapitalanleger, da die Abgeltungssteuer als pauschale Steuer greift. Ist hingegen der persönliche Steuersatz niedriger als 25%, so kann auf Antrag beim zuständigen Finanzamt der persönliche Steuersatz bei der Einkommensteuererklärung zur Anwendung kommen.
Was ändert sich noch für Privatpersonen?
Das bisherige Halbeinkünfteverfahren, wonach bei Dividenden nur die Hälfte der Erträge zu versteuern ist, gilt ab 2009 nicht mehr. Dividenden unterliegen dann auch in voller Höhe der neuen Zinssteuer. Ebenso wenig sind zukünftig Werbungskosten abzugsfähig.
Kann man sich vor der Abgeltungssteuer schützen?
Ja, zum Teil. Wenn man in einen Dachfonds investiert, der nahezu alle Anlageklassen bedienen kann.
Wie könnte die Strategie aussehen?
Wichtig ist, vor 2009 Fonds mit vermögensverwaltendem Ansatz zu erwerben, welche einen langfristigen Anlagehorizont haben. Diese können dauerhaft gehalten und bei Bedarf kann Kapital entnommen werden. Es eignen sich z. B. Dach-, Misch- oder Superfonds. Diese Fonds können bei schlechterer Börsenlage Liquidität aufbauen bzw. in defensive Anlagen umschichten. Für den Anleger handelt der Fondsmanager, sodass der Anleger seinen Fonds nicht verkaufen muss und keine Abgeltungssteuer fällig wird. Im Übrigen fallen damit auch Gebühren für den ständigen Wechsel von Fondsprodukten weg.
Wer erhebt die Abgeltungssteuer?
Die zuständige Bank oder das Investmenthaus, diese führen die Steuer an das Finanzamt ab.
Was können Sie noch raten?
Unbedingt alle Positionen noch im Jahr 2008 mit einem Fachmann überprüfen, um sich die Altregelung der Steuerfreiheit zu sichern.
Herr Damm, wir danken für das Gespräch.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Doris Hantscho
RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
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Tel.: 0351 8322-372
E-Mail: hantscho(at)rkw-sachsen.de
(wir leisten keine Rechtsberatung!)
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