Informationen zum KfW Bankengruppe Sonderprogramm
Nachfolgend möchten wir Ihnen eine Information der KfW Bankengruppe vom 27.09.2010 betreffs des KfW-Sonderprogramms 2009 zur Kenntnis geben.
Nutzen Sie Ihre Perspektiven - setzen Sie Ihre Pläne um. Mit Unterstützung des Bundes und der KfW finanzieren Sie mittel- bis langfristige Vorhaben in Deutschland, die Aussicht auf nachhaltigen Erfolg haben. Nutzen Sie die Finanzierungsmöglichkeiten des Sonderprogramms 2010. Das Programm ist befristet bis zum Jahresende.
1. Vorteile des KfW-Sonderprogrammes im Überblick
- Finanzierungssicherheit trotz Finanzkrise
- Haftungsfreistellung Ihrer Hausbank
- Top-Konditionen
- Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Projekten
2. Antragsverlängerung
Entsprechend der KfW-Information vom 27.09.2010 ist es möglich, dass Anträge für bankdurchgeleitete Kredite im Rahmen des KfW-Sonderprogramms 2009 noch bis zum 31.12.2010 gestellt werden können. Ferner ist auch für Direktanträge von Bankenkonsortien bei der KfW die Antragsfrist auf den 31.12.2010 bestimmt worden.
3. Wichtiger Hinweis
Die Ihnen bereits bekannten Regelungen zu „Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“ bleiben in ihrer bisherigen Form bestehen. Somit gilt für alle Anträge, die bis zum 31.10.2010 bei der KfW eingehen, der Stichtag zur Bestimmung gemäß EU C 244 der 01.07.2008.
Für Anträge, welche ab dem 01.11.2010 der KfW zugehen, gilt als Stichtag für die Prüfung gemäß EU C 244 das Datum der Antragstellung.
Nähere Informationen zu den betreffenden Programmen finden Sie unter:
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/DE_Home/KfW-Sonderprogramm/index.jsp
Für Ihre Fragen nehme ich mir gern Zeit:
RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
Herr Konrad Müller
Projektleiter Qualitätssicherung
Tel.: 0351 8322-353
Funk: 0172 8380053
E-Mail: k.mueller@rkw-sachsen.de
Kontakt
- Telefon: 0351 8322-30
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