Neue Mittelstandsrichtlinie: Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Freistaat Sachsen
Seit dem 1. Januar 2007 gelten die neuen "Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit". Was hat sich verändert, was ist neu? Jürgen Zuschke, Prokurist der RKW Sachsen GmbH und Leiter Beratung und Weiterbildung, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Redaktion: Welche Ziele verfolgt die sächsische Regierung mit der Mittelstandsrichtlinie?
Herr Zuschke: Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen KMU zu verbessern sowie ihre Leistungsfähigkeit zu stärken. Hierfür stellt der Freistaat Fördermittel zur Verfügung. Diese finanziellen Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Jedoch besteht kein Rechtsanspruch auf diese Zuwendungen. Gleichzeitig muss der Unternehmer einen Eigenanteil aufbringen.
Wer ist berechtigt, Fördermittel zu beantragen?
Anträge können Angehörige freier Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen mit bis maximal 250 Mitarbeitern (Erfüllung der KMU-Definition der Europäischen Union) und mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen stellen.
Was sind die wesentlichen Änderungen der Mittelstandsrichtlinie?
Mit zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass jetzt das Thema Außenwirtschaftsberatung bei den Qualitätssicherern der geförderten Beratung angesiedelt ist. Früher waren dafür ausschließlich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig.
Neu ist außerdem, dass bei geplanter Unternehmensnachfolge Beratungsleistungen auch für natürliche Personen gefördert werden, wenn sie vorhaben, ein kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen zu übernehmen. Bislang wurden diese Beratungsleistungen nur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und die freien Berufe gefördert.
Entsprechend der strategischen Ausrichtung der Förderpolitik des Freistaates wurden auch wesentliche Inhalte bei der Förderung von Kooperationen zwischen mittelständischen Unternehmen neu definiert. Beispielsweise werden jetzt Kooperationen aus mindestens drei sächsischen kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Früher mussten sich fünf Firmen zusammenfinden (ausführliche Informationen zum Schwerpunkt "Förderung von Kooperationen" im Interview mit Frau Dr. Scholta).
Als Viertes ist zu erwähnen, dass das Programm Gründercoaching nur noch befristet bis zum 31. Dezember 2007 läuft, wobei die entsprechenden Anträge bis 30. Juni 2007 bei der KfW Mittelstandsbank vorliegen müssen.
Eine weitere wesentliche Änderung ist die Vereinheitlichung der Konditionen für die Förderung von Beratungsleistungen. Der Gesetzgeber gibt jetzt vor, dass das Beraterhonorar von 800 Euro je Tagewerk (Tagewerk = 8 Stunden Beratungsleistungen) nicht überschritten werden soll. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Gesamtausgaben für die Beratung (Beraterhonorar zuzüglich der Kosten für die Qualitätssicherung), jedoch maximal bis zu 400 Euro je Tagewerk. Dieser einheitliche Fördersatz gilt ab 01.01.2007. Weiterhin ist festgeschrieben, dass die Anzahl der geförderten Beratungstage nicht mehr als 60 Tagewerke pro Jahr überschreiten darf. Gleichzeitig ist innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren eine Förderung von maximal 100 Tagewerken zulässig.
Welche Beratungsleistungen werden gefördert?
Es werden beispielsweise Marketing- und Vertriebsthemen, Fragen der Unternehmensführung insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen oder auch die Einführung von Umweltmanagementsystemen oder Beratungsleistungen zum Thema Unternehmensnachfolge bezuschusst. Im Detail kann der mögliche Beratungsbedarf nur mit den Unternehmern geklärt werden.
Welche Aufgaben übernimmt die RKW Sachsen GmbH im Zusammenhang mit der sächsischen Mittelstandsförderung?
Die RKW Sachsen GmbH übernimmt im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) die Aufgaben der Qualitätssicherung im Rahmen der Fördermaßnahmen.
Welche Aufgaben hat ein Qualitätssicherer?
Als Qualitätssicherer prüfen wir zuerst, ob ein Beratungsbedarf vorliegt. Hierfür sind unsere Projektleiter bei den Unternehmen vor Ort und führen Gespräche zur Diagnose der Unternehmenssituation. Wird ein Beratungsbedarf festgestellt, erhält die Firma vom Projektleiter Vorschläge für geeignete Berater. Wenn uns der Unternehmer einen Berater vorschlägt, überprüfen wir dessen Eignung.
Als Qualitätssicherer erhalten wir gleichzeitig regelmäßig Reports in Form von monatlichen Leistungsnachweisen, in denen wir den aktuellen Stand der Beratung sehen und können so jederzeit eingreifen, sollten wir Abweichungen feststellen.
Wir sind für die begleitende und nachträgliche Qualitätskontrolle der Beratung sowie für das Controlling zuständig. Das umfasst beispielsweise die Vorbereitung der Antragstellung, die monatliche Abrechnung der erbrachten Beratungsleistungen, die Kontrolle des erstellten Abschlussberichtes, das Führen eines Abschlussgespräches mit den Unternehmen sowie den Abruf der Fördermittel.
Wie werden die Fördermittel beantragt?
Die Anträge auf eine Gewährung des Zuschusses für Beratungsleistungen sind über den Qualitätssicherer, die RKW Sachsen GmbH, bei der Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank (SAB), einzureichen. Die Auszahlung der Mittel setzt grundsätzlich die Vorlage eines Beratungsberichtes voraus sowie den Nachweis, dass das Unternehmen seinen Eigenanteil bezahlt hat. Die Anträge auf Förderung müssen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle SAB eingereicht werden. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung erteilt oder auf Antrag ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt worden ist. Andernfalls verliert das Unternehmen den Förderanspruch.
Wie lautet Ihr Fazit über die neue Mittelstandsrichtlinie?
Mit der Mittelstandsrichtlinie ist das richtige Instrumentarium geschaffen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen KMU zu steigern.
Herr Zuschke, vielen Dank für das Gespräch.
Bei Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Zuschke
RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
Prokurist und Leiter geförderte Beratung
Tel.: 0351 8322-348
E-Mail: zuschke(at)rkw-sachsen.de
Ablauf der RKW Sachsen-Beratung (Qualitätssicherer der geförderten Beratungsleistung)
- Kontaktaufnahme zwischen Unternehmen und RKW Sachsen GmbH
- Besuch eines RWK-Projektleiters im Unternehmen zur Vorklärung der Problemstellung und Diagnose sowie der Aufnahme der Unternehmensdaten
- Vorstellung des RKW-Beratungsexperten und des Beratungsangebotes im Unternehmen (Beratungsaufgabe, -umfang, -kosten und -zeitplanung konkretisiert)
- Beratung des Unternehmens vor Ort durch den RKW-Experten; Erarbeitung des Beratungsberichtes
- Präsentation der Beratungsergebnisse im Unternehmen; Verständigung zur weiteren Begleitung bei der Umsetzung (bei Bedarf)
- Controlling der Beratungsleistung, zum Beispiel Vorbereitung der Antragstellung, monatliche Abrechnung der erbrachten Beratungsleistungen, Kontrolle des erstellten Abschlussberichtes, Führen eines Abschlussgespräches mit dem Unternehmen, Abruf der Fördermittel
Kontakt
- Telefon: 0351 8322-30
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