Nutzen Sie neues Know-how!- Förderung des Technologietransfers für kleine und mittlere Unternehmen

Sachsen verfügt über eine – auch im internationalen Maßstab – außergewöhnliche Dichte und Exzellenz universitärer und außeruniversitärer Forschung. Mit der Förderung des Technologietransfers sollen noch mehr Unternehmen in Sachsen von diesen Forschungsergebnissen profitieren. Dafür stehen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Förderzeitraum 2007 bis 2013 ca. 51 Millionen Euro zur Verfügung.

Flyer Förderung des Technologietransfers

Was sind die Ziele der Förderung?

Technologietransfer aus Forschungseinrichtungen in sächsische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aktivieren und intensivieren.
Das bedeutet:

  • Das beste verfügbare Know-how in sächsische
    KMU übertragen,
  • den Technologiebedarf der KMU decken und ihre
    Innovationskraft stärken,
  • das insgesamt vorhandene technologische
    Wissen ausschöpfen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Projekte zur Unterstützung des Technologietransfers in KMU. Inhalt dieser Projekte ist die Übertragung bereits entwickelter Produkt- und Verfahrensinnovationen unmittelbar vom Technologiegeber oder mit Unterstützung eines Technologiemittlers auf Technologienehmer (KMU). Bestandteil der Förderung können auch Investitionen sein, die für die Durchführung des Transferprojekts unmittelbar erforderlich sind.

Wer kann eine Förderung erhalten?

kleine und mittlere Unternehmen (Technologienehmer)
mit Sitz im Freistaat Sachsen.

Woher kommen die Fördermittel?

Die Fördermittel kommen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Freistaat Sachsen.

Was für Vorhaben sind förderfähig?

Investitionen (Technologieerwerb von Technologiegebern):

  • für immaterielle Investitionen (Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen, Anpassungsentwicklung),
  •  für materielle Investitionen (Erwerb von Anlagen, Maschinen und Ausrüstungsgütern),

Beratungsleistungen (von Technologiemittlern)

  • Projektmanagement, Innovationsberatungs- und Transferdienste, technische Unterstützung sowie Schulung von Mitarbeitern.

Wie setzen sich Umfang und Höhe der Förderung zusammen?

Zuschüsse:

  • für Investitionen in mittleren Unternehmen bis zu 40 % in kleinen Unternehmen bis zu 50 %
  • für Beratungsleistungen bis zu 75 %

Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 EUR pro Jahr und Antragsteller. Die Förderung von Beratungsleistungen darf sich in einem Zeitraum von drei Jahren nicht auf mehr als 200.000 EUR pro Antragsteller belaufen. Die Kosten für materielle Investitionen sind, bezogen auf die Projektgesamtkosten, nur bis zu einem Anteil von 50 % förderfähig.

Was ist darüber hinaus zu beachten?

Technologietransfer ist die planvolle Übertragung technologischen Wissens von Technologiegebern zu Technologienehmern zur Vorbereitung und Realisierung von Produkt- oder Verfahrensinnovationen. Solche Innovationen stellen neue
oder an einen neueren technischen Stand angepasste Produkte oder Verfahren dar.Technologiegeber können Hochschulen, außeruniversitäre und außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen sein. Technologiemittler, die Beratungsleistungen für

Technologienehmer erbringen, können Technologiezentren (Technologieagenturen, Technologietransferzentren, Technologiegründerzentren, Transferstellen der universitären und außeruniversitären Einrichtungen) sowie Beratungsunternehmen im Freistaat Sachsen sein. Technologiemittler und Technologiegeber dürfen gesellschaftsrechtlich oder personell nicht mit den Technologienehmern verbunden sein.

Wie können Sie eine Förderung beantragen?

Sie füllen den Förderantrag aus und reichen ihn vor Beginn des Vorhabens direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein. Erst nach Erhalt einer Förderzusage oder auf Antrag nach einer gesonderten Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.

Die Förderrichtlinie sowie die Antragsformulare finden Sie unter www.sab.sachsen.de/technologietransfer

Weitere Förderprogramme:

Sächsischen Unternehmen stehen weitere Förderprogramme für Technologievorhaben, finanziert durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen zur Verfügung: Die InnoPrämie; die FuE-Projektförderung; die Innovationsassistentenförderung; Risikokapital des Technologie- und Gründerfonds.

Informationen unter http://www.sab.sachsen.de/

Hintergrund "Europa fördert Sachsen"

Sachsen erhält in den Jahren 2007 – 2013 rund vier Milliarden Euro aus den Strukturfonds der Europäischen Union; davon ca. 3,1 Milliarden Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 872 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF).

Mit dem EFRE investiert Sachsen in Forschung und Innovation, Bildung, Infrastruktur, wirtschaftliche Entwicklung und Umwelt.

Haben Sie Fragen, dann melden Sie sich:

Renate Hellmann
Fachgebietsverantwortliche RKW EXPERT
Tel.: 0351 8322-334
E-Mail: hellmann(at)rkw-sachsen.de

oder:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Abteilung Wirtschaft
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon 0351 4910-1890
E-Mail: servicecenter_technologie(at)sab.sachsen.de
http://www.sab.sachsen.de/

Artikel vom 03.05.2011

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