Sächsische Mittelstandsrichtlinie – Kooperationen effektiv fördern

Die sächsische Staatsregierung hat sich in der aktuellen Mittelstandsrichtlinie intensiv mit dem Thema Kooperationen bei mittelständischen Unternehmen beschäftigt. Welche Ziele damit verfolgt werden, erklärt Frau Dr. Ing. Claudia Scholta, Projektkoordinatorin der RKW Sachsen GmbH, Verbundinitiative Automobilzulieferer Sachsen (AMZ), im Gespräch mit der Redaktion des Wirtschaftsbriefes.

Redaktion: Warum widmet sich eine spezielle Richtlinie zur Mittelstandsförderung dem Thema Kooperation?

Frau Dr. Scholta: Kooperationen sind ein geeignetes Mittel, um durch die Kombination von verschiedenen Kompetenzen Wettbewerbsvorteile bei mittelständischen Unternehmen zu erzielen. Die Vorteile sind mannigfach: Durch die gezielte Förderung von Kooperationen sollen einerseits größenbedingte Nachteile der Unternehmen ausgeglichen werden, andererseits sollen Kompetenzen regional gebündelt und somit nachhaltige Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung gesetzt werden.

Ist die Kooperationsförderung neu?

Nein, die Grundzüge gab es bereits in der bisherigen Richtlinie. Entsprechend der strategischen Ausrichtung der Förderpolitik des Freistaates wurde das Instrument der Kooperationsförderung weiter ausgebaut.

Welche Kooperationen werden gefördert?

Grundsätzlich werden Kooperationen aller Branchen in den Bereichen Beschaffung, Produktion, Entwicklung und Vertrieb bzw. auch Mischformen gefördert. Ausschlaggebend ist ein konkretes Projekt, welches zur Bildung der Kooperation führt, z. B. der Aufbau einer Entwicklungs- und Produktionskooperation für Sonderfahrzeuge.

Welche Bedingungen gelten für die neue Förderung?

Beispielsweise werden jetzt Kooperationen aus mindestens drei sächsischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert. Früher mussten sich fünf KMU zusammenfinden. Gegenstand der Förderung ist die Vorbereitung, Organisation sowie das Marketing von Kooperationen. Insbesondere wird die Organisation der Kooperation durch den Einsatz eines internen oder externen Netzwerkmanagers gefördert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auch Kosten im Zusammenhang mit dem Kooperationsgegenstand (Entwicklungskosten) zu fördern. Hier gelten allerdings regionale Einschränkungen, und es bedarf einer engen Abstimmung zur Technologieförderung des Freistaates. Für den Anschub des Netzwerkmarketings können ebenfalls Kosten als förderfähig anerkannt werden.

Die Grundförderung liegt bei 65 Prozent. Dieser Satz kann sich für Kleinstunternehmen noch erhöhen, oder für Unternehmen, wenn sie aus bestimmten Regionen des Freistaates kommen.

Wie muss man diese Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle KMU sowie weitere Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter. Die Anträge sind bei der Sächsischen Aufbaubank einzureichen, die Formulare finden Sie unter www.sab.sachsen.de. Zu Detailfragen und zur Antragstellung beraten wir die Unternehmen natürlich gern.

Wie lautet Ihr Fazit für die neue Kooperationsförderung?

Die Richtlinie zur Kooperationsförderung ist ein eindeutiges Signal für die strategische Ausrichtung der Wirtschaftspolitik Sachsens auf den Mittelstand. Mit diesem Instrumentarium können wir Unternehmensverbünde sehr effektiv in ihrer Arbeit unterstützen.

Frau Dr. Scholta, vielen Dank für das Gespräch.

 

Frau Dr. Scholta ist Autorin der Dissertation "Erfolgsfaktoren unternehmensübergreifender Kooperationen am Beispiel der Automobilindustrie Sachsen" (siehe Wirtschaftsbrief 11/12 2006).

 

Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Claudia Scholta
RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
Projektmanagerin AMZ
Tel.: 0371 5347-368
E-Mail: scholta(at)rkw-sachsen.de

Artikel vom 01.03.2007

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