Gute Spieler wachsen im Team! - Kooperationen als Chance für kleine und mittlere Unternehmen

Kooperationen stellen für die überwiegend kleinbetriebliche sächsische Wirtschaft eine geeignete Option für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit dar. Der Freistaat Sachsen fördert daher Kooperationsprojekte zwischen kleinen und mittleren Unternehmen im Wege einer Anschubfinanzierung. Für das im Operationellen Programm des Freistaates Sachsen zum Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verankerte Förderprogramm stehen bis Ende 2013 ca. 20 Mio. Euro zur Verfügung, davon ca. 15 Mio. Euro aus EFRE-Mitteln und 5 Mio. Euro aus Mitteln des Freistaates Sachsen.

Flyer Kooperationsförderung

Was sind die Ziele der Förderung?

Die Kooperationsförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen, insbesondere durch den Ausgleich größenbedingter Nachteile. Durch eine Zusammenarbeit lassen sich Synergien erschließen und Kostenvorteile realisieren.

Was wird gefördert?

Unterstützungsfähig sind Kooperationsprojekte aller Branchen in den Bereichen Beschaffung, Produktion, Entwicklung und Vertrieb sowie deren Mischformen. Der davon losgelöste Aufbau von Dachstrukturen ist im Rahmen dieses Programms nicht förderfähig.

Folgende Maßnahmen werden u. a. unterstützt:

  • Machbarkeits- und begleitende Studien zu schwerpunktmäßig ökonomischen und technischen Fragen der Projektdurchführung
  • Projektmanagement sowie die Durchführung von Arbeitskreisen, Erfahrungsaustausch- und Projektgruppen
  • Entwicklung einer Marketingkonzeption für das Netzwerksowie Anschub der Umsetzung des Netzwerkmarketings
  • industrielle Forschung und vorwettbewerblicheEntwicklung (subsidiär), die einschlägigen Programme der Technologie- und Investitionsförderung sind hierfür vorrangig zu nutzen [Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gewährung von Zuwendungen für innovative technologieorientierte Forschungs-und Entwicklungsprojekte auf dem Gebiet der Zukunftstechnologien im Freistaat Sachsen (FuE-Projektförderung

Wer wird gefördert?

Angehörige freier Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen werden gefördert. 
Es müssen grundsätzlich mindestens drei KMU an der Kooperation beteiligt sein. Möglich ist auch eine "zusätzliche" Beteiligung von nicht endbegünstigten Unternehmen, z.B. Nicht-KMU oder KMU aus anderen Bundesländern. Deren zu leistende angemessene Ausgaben reduzieren aber die zuwendungsfähigen Projektausgaben. Bei der Suche nach geeigneten Kooperationspartnern können sächsische Unternehmen u. a. durch Industrie- und Handelskammern sowie sächsische Verbundinitiativen unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind neben KMU auch Kammern, Verbände, sonstige Organisationen der Wirtschaft ohne Erwerbscharakter, Technologie- und Gründerzentren sowie Gebietskörperschaften, soweit sie als Träger der Kooperationsmaßnahme auftreten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben für maximal zwei Projektjahre. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen.

Förderfähig sind Ausgaben für:
 

  • Machbarkeitsstudien und begleitende Studien insgesamt bis zu 75.000 Euro
  • Projektmanagement bis zu 200 Tagewerke (TW), für interne Projektmanager bis zu 350 Euro/TW, für externe Projektmanager maximal 650 Euro/TW
  • die Durchführung von Arbeitskreisen, Erfahrungsaustausch- und Projektgruppen bis zu 70 Euro pro endbegünstigtem KMU, für die Teilnahme eines Referenten grundsätzlich bis zu 400 Euro
  • Marketingaktivitäten insgesamt bis zu 75.000 Euro
  •  industrielle Forschung und vorwettbewerbliche Entwicklung: bei Sachkosten für abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter die auf den Projektzeitraum entfallende Abschreibung, Forschungs- und Entwicklungskosten (keine Ausgaben für eigenes Personal) unter Beachtung der Fördersätze und Zuschläge der FuEProjektförderung
    – maximal 50 Prozent und 75.000 Euro

Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Was ist die Fördergrundlage?

Fördergrundlage ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung vom 8. März 2011, Teil B II 4. Kooperationen.

Wie und wo kann eine Förderung beantragt werden?

Sie reichen Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) ein. Erst nach Erhalt einer Förderzusage oder auf Antrag und Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn dürfen Sie mit dem Vorhaben beginnen. Die SAB berät kostenfrei zu Fragen der Förderung und Antragstellung.

Hintergrund "Europa fördert Sachsen"

Sachsen erhält in den Jahren 2007-2013 rund 4 Mrd. Euro aus den Strukturfonds der Europäischen Union; davon ca. 3,1 Mrd. Euro aus dem EFRE. Damit investiert Sachsen in Forschung und Innovation, Bildung, Infrastruktur, wirtschaftliche Entwicklung und Umwelt.

Informationen zu weiteren Förderprogrammen der EU und
des Freistaates Sachsen für Unternehmen:
http://www.sab.sachsen.de/
http://www.unternehmensfoerderung.sachsen.de/

Haben Sie noch Fragen, dann melden Sie sich:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
Abteilung Wirtschaft
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Telefon 0351 4910 4910
E-Mail: servicecenter(at)sab.sachsen.de
http://www.sab.sachsen.de/

 

Artikel vom 12.05.2011

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