Erfolgreich Zuschüsse für Beratung beantragen: RKW Sachsen - der Qualitätssicherer für die geförderte Beratung

In der letzten Ausgabe des Wirtschaftsbriefes haben wir eine ganze Reihe von Förderprogrammen für Unternehmen vorgestellt, die vom Freistaat Sachsen gemäß der Richtlinie zur Mittelstandsförderung mit Zuschüssen versehen werden. Damit können kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen sehr günstig vom Wissen und der Erfahrung der Berater profitieren.

An die Förderung ist auch eine Forderung geknüpft: Umfassende Qualitätssicherung während der gesamten Beratung von der Antragsstellung bis zum Fördermittelabruf. Diese Qualitätssicherung im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) übernimmt das RKW Sachsen für Sie.

 

Das Rundum-Sicher-Paket

1. Bearbeitung der Kundenanfrage

  • Nach Kundenanfrage erfolgt die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung durch den RKW-Projektleiter.
  • Durchführung eines Kundenbesuches im Unternehmen durch den regional zuständigen Projektleiter.
  • Ermittlung des konkreten Beratungsbedarfes:
  1. Abstimmung des Ablaufs des Beratungsprozesses,
  2. Festlegung von Wirkungsindikatoren, um damit die Wirksamkeit der Beratung zu beurteilen,
  3. Vorprüfung auf Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit,
  4. Festlegung des Leistungsumfanges (Aufgabe, Unfang/Anzahl der Tagewerke, Beratungszeitraum, Kosten),
  5. Auswertung des Kundenbesuches und Vorbereitung aller Maßnahmen zum Beginn der Beratung.

2. Expertenauswahl

  • Auswahl des Experten aus einem Expertenpool entsprechend den festgestellten Erfordernissen im Unternehmen (nach Fachgebiet, Branche, Unternehmensgröße, Sozialkompetenz etc.).
  • Anfrage an den Experten und Prüfung seiner Kundenangebote.

3. Erarbeitung Angebot

  • Angebotserarbeitung für den Kunden, Fixierung des Zeitraumes, Kalkulation der Kosten.
  • Ausreichung der Antragsformulare der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB).
  • Entgegennahme der Förderanträge und Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen.
  • Einreichung der kompletten Antragsunterlagen, einschließlich der Stellungnahme des Qualitätssicherers, der Dokumentation der im Unternehmen vorgefundenen Situation und Eindrücke sowie der Begründung der Maßnahme (Kundenbesuchsbericht) und dem Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan.

4. Erarbeitung der Verträge mit dem Kunden und dem Experten

  • Vertragsabschlüsse mit dem Kunden und dem Experten (Berater).
  • Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufes der geschlossenen Verträge.

5. Beratung des Kunden/Rechnungslegung

  • Monitoring des Beratungsablaufes, ggf. koordinierendes Eingreifen. Evtl. notwendige Änderungen werden dokumentiert sowie der SAB gemäß abgestimmtem Verfahren mitgeteilt.
  • Bei längeren Projekten: Durchführung einer Zwischenpräsentation.
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs: Monatliches Erfassung und Prüfen der bestätigten Leistungsnachweise und Expertenzwischenrechnungen; Stellen der Zwischenrechnungen an den Kunden.

6. Überwachung des Zahlungsflusses /Beratungsabschluss

  • Organisation der Abrechungsmodalitäten und Zahlungsflussüberwachung.
  • Prüfung des Abschlussberichtes: wurden die Beratungsziele im Bericht für den Kunden nachvollziehbar dargestellt?
  • Durchführung der Abschlusspräsentation und eines Abschlussgespräches mit dem Kunden.
  • Bewertung der Beratung und des Berichtes (Check up).
  • Organisation der Abrechnungsmodalitäten und Überwachung des Zahlungsflusses.
  • Einreichen des Fördermittelabrufeantrages und Verwendungsnachweis bei der SAB.

7. Beratungsnachsorge/Prüfung der Kundenzufriedenheit

Erfassen der Kundenzufriedenheit durch:

  • mündliche Nachfrage bzw. Besuch beim Kunden zur Feststellung der Wirkung des Beratungsergebnisses.
  • Evaluierung durch Versenden eines "Beurteilungsbogens" an den Kunden je Beratungsaufgabe und umfassende Auswertung der Eintragungen aus den Rückläufen. Übermittlung an die SAB zur weiteren Auswertung entsprechend der mit dem SMWA vereinbarten Erfolgskontrolle.

 

Gerade für kleine und mittlere Betriebe sind Zuschüsse zur Beratung eine echte Hilfe. Nutzen Sie das Angebot!

Bei einer konkreten Anfrage zur geförderten Beratung bin ich Ihr Ansprechpartner:
Jürgen Zuschke
RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
Leiter Beratung und Weiterbildung
Tel.: 0351 8322-348
E-Mail: zuschke(at)rkw-sachsen.de

Artikel vom 01.09.2006

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