Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie sichert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist ein wichtiger Standortfaktor. Wirtschaftlich dynamisch bleiben Regionen nur, wenn sie attraktive Bedingungen für Familien schaffen. Der Praxisleitfaden „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung im Freistaat Sachsen“, welcher im Rahmen des ESF - Projektes „PERFEKT – Familienfreundliche Unternehmen in Sachsen“ mit der Unterstützung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz entstanden ist, zeigt Möglichkeiten auf.

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Investitionen in die Kinderbetreuung sind auch Investitionen in den Wirtschaftsstandort. Laut der 2008 durchgeführten Befragung „Familienorientierte Personalpolitik in sächsischen Unternehmen“ der Sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) und der Sächsischen Handwerkskammern (HWK) bewerten die Beschäftigten mit Kindern das Angebot an freien Plätzen der Kinderbetreuung sowie die räumliche Entfernung überwiegend positiv, nicht jedoch die Betreuungskosten sowie die Öffnungszeiten. Eine Befragung von 997 sächsischen Kindergärten im Rahmen des KITA-CHECK 2008 durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im selben Jahr kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Demnach besteht Veränderungsbedarf vor allem hinsichtlich der Öffnungszeiten am Abend und der individuellen Vereinbarung und Abrechnung von Betreuungszeiten. So schließen 96 Prozent der befragten Kindertagesstätten vor 18:00 Uhr, nur 19 Prozent ermöglichen individuelle Vereinbarungen. Ohne die notwendigen Rahmenbedingungen und eine entsprechende quantitative und qualitative Betreuungsinfrastruktur können sächsische Unternehmen nur begrenzt erfolgreich sein, so ein Fazit der Befragung. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind also gefordert, mit kreativen Ideen Beschäftigte langfristig zu binden. Hierfür können betrieblich unterstützte Kinderbetreuungsangebote ein wichtiger Ansatz sein.

Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte

Betriebe, die in eine familienfreundliche Unternehmenskultur investieren, binden qualifizierte Beschäftigte an sich. Neben flexiblen Arbeitszeitmodellen ist die Betreuung der Kinder während der Arbeitszeit der Eltern die entscheidende Frage. Von einer guten Kinderbetreuung profitieren alle Seiten gleichermaßen:
Berufstätige Eltern bekommen berufliche und familiäre Anforderungen unter
einen Hut. Städte und Gemeinden schaffen mit einem breiten Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen attraktive Lebensbedingungen für Familien. Für die Unternehmen bleiben betriebsspezifische Fachkenntnisse und Fertigkeiten erhalten, wenn den Beschäftigten ein schneller Wiedereinstieg nach einer Familienpause ermöglicht wird.

Vorteile für Unternehmen:

  • Beschäftigte steigen schneller wieder in das Berufsleben ein, in der Regel nach 12 Monaten.
  • Durch vorherige Absprachen werden Kosten für neue Beschäftigte, Wiedereingliederung und Fehlzeiten deutlich reduziert.+
  • In familienfreundlichen Unternehmen identifizieren sich Beschäftigte stärker mit dem Unternehmen, sind motivierter, flexibler und produktiver.
  • Unternehmen positionieren sich als attraktive Arbeitgeber, erfahren dadurch einen Imagegewinn und verbessern gleichzeitig ihren Bewerberpool.

Familienplanung bedeutet in erster Linie für Frauen zumindest einen zeitweisen Verzicht auf Beruf und Karriere. Den familiären Anforderungen gerecht zu werden, jedoch gleichzeitig berufliche Ziele weiterhin zu verfolgen ist ein Zwiespalt, in dem sich jedes Paar befindet, wenn das Thema Familienplanung in den Lebensmittelpunkt rückt. Neben finanziellen Einbußen steht die Frage nach dem Wiedereinstieg in das Berufsleben. Beschäftigte, die durch ihren Arbeitgeber aktiv unterstützt werden, kommen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gern und schnell zurück an ihren Arbeitsplatz.

Vorteile für Beschäftigte:

  • Chancengerechtigkeit: Berufstätige Mütter und Väter haben gleichermaßen die Möglichkeit, sich trotz Kind weiter auf die berufliche Entwicklung zu konzentrieren.
  • Der Stressfaktor innerhalb der Familie wird deutlich reduziert, wenn der Wiedereinstieg ins Berufsleben und die Betreuung des Kindes geklärt sind.
  • Die Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen sind in der Regel mit den Arbeitszeiten abgestimmt, wodurch weniger nach Kompromissen in Bezug auf Arbeitszeiten gesucht werden muss.
  • Während der Arbeitszeit sind die Beschäftigten auf ihre Aufgaben konzentriert, da sie ihre Kinder gut betreut wissen.
  • Ausgeglichene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind produktiver und weniger krankheitsanfällig.


Möglichkeiten von Betreuungsmodellen

Es gibt verschiedene Wege, die ein Unternehmen in Bezug auf betrieblich unterstützte Kinderbetreuung gehen kann, unter anderem:

  • Betriebskindergarten
  • Betriebskindertagespflege oder Minibetriebskindergarten
  • Kooperationen von Unternehmen
  • Reservierung von Belegplätzen
  • Unterstützung für kurzfristige Betreuungsfälle sowie
  • Kinderbetreuungszuschuss

Je nach Auswahl sind bestimmte Verpflichtungen und Risiken aber auch Chancen in Bezug auf Flexibilität gegeben.

Zusammenarbeit mit Ämtern und Kommunen

Unternehmen, die sich mit dem Thema betrieblich unterstützte Kinderbetreuung beschäftigen, sollten auf Informationen und die Unterstützung der öffentlichen Ämter zurückgreifen. Das Landesjugendamt beispielsweise ist Partner für die Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen gemäß § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Der Kommunale Sozialverband Sachsen ist Fachaufsicht über das Elterngeld und das sächsische Landeserziehungsgeld, Bewilligungsbehörde und Widerspruchsbehörde für die Gewährung  pauschalierter Fördermittel für Investitionen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen an die Landkreise und kreisfreien Städte. Die zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) der Landkreise und kreisfreien Städte erstellen jährlich in Abstimmung mit den Gemeinden einen Bedarfsplan für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen. Sie entscheiden über die Verwendung der Investitionsfördermittel an die Träger der Kindertageseinrichtungen in Abstimmung der Bedarfspläne und deren Fortschreibungen, erteilen die Erlaubnis zur Kindertagespflege gemäß § 43 SGB VIII und bearbeiten die Anträge auf Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld. Die Gemeinden sind zuständig für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Betreuungsplätzen und für die Finanzierung der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege). Ratsam ist es, rechtzeitig im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und sich vollumfänglich zu informieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, dann bin ich Ihr Ansprechpartner:

Frank Haferkorn
Projektleiter Projekte
Tel.: 0371 5347-394
E-Mail: haferkorn(at)rkw-sachsen.de
www.perfekt.rkw-sachsen.de 

Praxisleitfaden "Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung im Freistaat Sachsen"

Der Praxisleitfaden „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung im Freistaat Sachsen“ informiert über Wege und Anlaufpunkte für betrieblich unterstützte Kinderbetreuung, gesetzliche Rahmenbedingungen, die Zusammenarbeit mit Ämtern und Kommunen, Finanzierungs und Fördermöglichkeiten, zeigt verschiedene Betreuungsmodelle auf und stellt Beispiele aus der Praxis vor.

Diese Broschüre ist eine Informationsschrift, welche im Rahmen des abgeschlossenen ESF-Projektes „PERFEKT – Familienfreundliche Unternehmen in Sachsen“ entstanden ist, und die kostenlos bezogen werden kann unter:
Tel: 0351 8322-374 oder www.rkw-sachsen.de.

Artikel vom 26.01.2011

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