Bewerbungsfrist für Sächsischen Innovationspreis endet am 15. November 2010
Noch bis zum 15. November 2010 können sich kleine und mittlere Unternehmen mit ihren in den letzten zwei Jahren erfolgreich am Markt eingeführten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen um den Innovationspreis bewerben.
Bereits zum 16. Mal vergibt der Freistaat Sachsen im Jahr 2011 den Innovationspreis des Freistaates Sachsen und würdigt damit herausragende Leistungen für umgesetzte Innovation gewürdigt. Dabei zählt nicht allein die Idee. Nur umgesetzte und erfolgreich am Markt etablierte Innovationen werden mit diesem bedeutenden Staatspreis geehrt.
Der Preis zeichnet die besten neuartigen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die innerhalb der letzten zwei Jahre am Markt eingeführt wurden, mit einem Preisgeld von insgesamt 60.000 Euro aus. Erstmals loben die sächsischen Handwerkskammern einen Sonderpreis aus.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine hochkarätig besetzte Jury aus verschiedenen Branchen. Den Vorsitz hat das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Bewerben Sie sich um den Innovationspreis des Freistaates Sachsen 2011 und werden Sie Teil des exklusiven Netzwerkes der Innovationspreisträger Sachsen.
Bewerbungsbögen gibt es bei den sächsischen Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern oder online unter www.innovationspreis.sachsen.de.
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