Bürgschaftsbank Sachsen und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH ziehen positive Bilanz

Am 22. Juli 2010 informierte die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH (BBS) sowie die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH (MBG) zu ihrer aktuellen Geschäftsentwicklung. Dabei konnten beide Gesellschaften für das Jahr 2009 eine positive Bilanz ziehen.

Verzeichnete die BBS in 2009 noch einen  Rückgang der Anträge, so ist im ersten Halbjahr 2010 wieder ein Anstieg feststellbar. Im ersten Halbjahr 2010 konnten von den 355 Bürgschaftsanträgen 166 positiv bewilligt werden. Ähnlich die Entwicklung in der MBG. Hier konnten im ersten Halbjahr 2010 von 60 Beteiligungsanträgen 18 bewilligt.

Positiv hoben beide Gesellschaften hervor, dass es gegenwärtig keine erhöhte Ausfallquote gäbe. Insgesamt würden jene Unternehmen, die Bürgschaften oder Beteiligungen in Anspruch nehmen sichtbar kaufmännisch solide arbeiten.

Bedingt durch das wirtschaftliche Umfeld, insbesondere der Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf sächsische Unternehmen seien in den zurückliegenden Monaten insbesondere die Anzahl der Bürgschaftsanträge für Betriebsmittelkredite gestiegen.  In einem zunehmenden Maße würde aber auch wieder Anträge auf Bürgschaften für Investitionsvorhaben gestellt, was als Anzeichen  auf eine sich erholende sächsische Wirtschaft gewertet wird.

Um diesen Prozess zu unterstützen werden die beiden Programme Bürgschaft ohne Bank (BoB) und BBS Liquiditätshilfe (BBS-Liqui) in ihrem derzeitigem Umfang noch bis 31.12.2010 verlängert.

Neues Programm
Viele Unternehmen erwarten in den nächsten Monaten wieder einen Anstieg der Auftragseingänge und somit einen höheren Finanzierungsbedarf. Um Unternehmen und Handwerksbetrieben schneller Zugang zu erforderlichen Finanzierungen zu ermöglichen, wurde das neue Finanzierungsangebot des „Handwerker-und Unternehmersofortkredites“ geschaffen.

Dieses Programm ist insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetrieb mit einen Finanzierungsbedarf bis zu 100.000 € zugeschnitten.  Unabhängig davon, wo die Kreditanfrage gestellt wird, sichert die BBS eine Prüfung binnen 10 Arbeitstage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu. Dabei kann das Unternehmen den Antrag sowohl mit seiner Hausbank, als auch mit Hilfe der Betriebsberater seiner Kammer (IHK, HWK) erstellen und bei der BBS einreichen. Hausbank und BBS prüfen im Parallelverfahren. Bei einer Kreditvergabe übernimmt die BBS einen Ausfallbürgschaft von bis zu 80% des Kredites (max. 80.000 €).

Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und den notwendigen Antragsunterlagen können bei den Betriebsberatern der Kammern (IHK, HWK) bzw. Hausbanken eingeholt werden. In Kürze kann dies auch über das Internetportal der BBS erfolgen (www.bbs-sachsen.de).

Kontakt für weitere Informationen:

RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
Frau Doris Hantscho
Fachgebietsverantwortliche Marketing
Tel.: 0351 8322-372
Fax: 0351 8322-48372
E-Mail: hantscho(at)rkw-sachsen.de

Artikel vom 29.08.2010

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