Geförderte Beratung - Qualitätssicherung

Seit 1990 arbeitet das RKW Sachsen im Auftrag des Freistaates Sachsen als Qualitätssicherer für geförderte Beratungsleistungen für kleine und mittlere sächsische Unternehmen.

Unsere Leistungen

  • Ansprechpartner in allen Fragen der Beratungsförderung - von der Beantragung bis zur Abrechnung der Fördermittel.
  • Kostenfreier Erstbesuch zur Analyse des Beratungsbedarfs.
  • Prüfung der Beratungsangebote auf Plausibilität und Angemessenheit, insbesondere auf Inhalt, Umfang und Honorargestaltung.
  • Einsatz von Beratern, die über die notwendige Sach- und Fachkunde verfügen und den hohen Qualitätsstandards für die im Datenpool gelisteten Experten entsprechen.
  • Während des gesamten Prozesses der geförderten Beratung begleiten wir Sie mit unserem Controlling.
  • Nach Abschluss der Beratung bewerten wir gemeinsam die erzielten Ergebnisse.
  • Keine Beratung erfolgt bei den Themen Personal- und Kapitalvermittlung sowie in Steuer- und Rechtsfragen. Einschränkungen hinsichtlich der Förderfähigkeit bestimmter Fachgebiete und Branchen obliegen den jeweiligen Entscheidungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

Kontakt 

Weitere Informationen

Zu Ihrer Vorbereitung können Sie die Anträge auf Beratungsförderung downloaden. Beachten Sie jedoch, dass die Einreichung über das RKW Sachsen erfolgt.

 

Alternativ besteht für Sie die Möglichkeit, alle relevanten Details zu Ihrem Unternehmen und dem gewünschten Beratungsauftrag zu erfassen und die Daten in einem rechnergestützten Formular eigenständig zu erfassen. In diesem Fall entfällt ein Besuch eines unserer Projektleiter. Vorausgesetzt, Sie haben alle notwendigen Unterlagen und Kennzahlen zum Unternehmen griffbereit, planen Sie hierfür einen Erfassungsaufwand von ca. 2 Stunden ein. Den Online-Antrag und einige Informationen zur Bearbeitung finden Sie hier:

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