Expertentagung des RKW Sachsen: Informationen und Erfahrungsaustausch der Unternehmensberater des sächsischen Mittelstandes
Am 13. und 14. Mai trafen sich rund 100 Berater im fun Hotel Kesselsdorf bei Dresden, um sich über die Finanzierungsangebote der KFW Mittelstandsbank, die Möglichkeiten der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) und der Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) sowie die Förderungen entsprechend der neuen sächsischen Mittelstandsrichtlinie zu informieren.
Welche vielfältigen Beratungsangebote die KfW Mittelstandsbank bereit hält, erklärten Nadja Lischke und Joachim Laurich von der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen wiederum bietet die Übernahme von Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Existenzgründungen, Kooperationen und Konsolidierungen an, so die Ausführungen von Heidi Beerhold, MBG. Klaus Fürwitt, BBS, erklärte, dass die Bürgschaftsbank wiederum Ansprechpartner ist, wenn es um die Übernahme von Ausfallbürgschaften bei fehlenden oder nicht ausreichenden Sicherheiten für Existenzgründer und Unternehmen gegenüber Hausbanken und Leasinggesellschaften zur Absicherung von Krediten geht.
Geförderte Beratungsleistungen
Jürgen Zuschke, Prokurist und Leiter des Bereiches Beratung/Weiterbildung im RKW Sachsen, erläuterte abschließend die neuen Aspekte der Mittelstandsrichtlinie (Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit vom 26. Januar 2007). So sind die Fördersätze jetzt einheitlich für alle KMU mit 50%, jedoch maximal 400 Euro Zuschuss, geregelt. Das Beraterhonorar darf maximal 800 Euro pro Tagewerk betragen. Pro Unternehmen können bis zu 60 Tage im Jahr und bis zu 100 Tage Beratungsleistungen in 3 Jahren gefördert werden. Außerdem ist die Außenwirtschaftsberatung mit in der geförderten Beratung angesiedelt. Früher waren dafür ausschließlich die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig.
Neu ist außerdem, dass bei geplanter Unternehmensnachfolge Beratungsleistungen auch für natürliche Personen gefördert werden, wenn sie vorhaben, ein kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen zu übernehmen. Bislang wurden diese Beratungsleistungen nur für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und die freien Berufe gefördert.
Entsprechend der strategischen Ausrichtung der Förderpolitik des Freistaates wurden auch wesentliche Inhalte bei der Förderung von Kooperationen zwischen mittelständischen Unternehmen neu definiert. Beispielsweise werden jetzt Kooperationen aus mindestens drei sächsischen kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Früher mussten sich fünf Firmen zusammenfinden.
Beratungsinhalte
Gefördert werden können beispielsweise Marketing- und Vertriebsthemen, Fragen der Unternehmensführung insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Problemen oder auch die Einführung von Umweltmanagementsystemen. Im Detail kann der mögliche Beratungsbedarf jedoch nur mit den Unternehmern geklärt werden. Die vielfältigsten Möglichkeiten wurden vorgestellt und mit regem Interesse besprochen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann bin ich Ihr Ansprechpartner:
Jürgen Zuschke
RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
Prokurist und Leiter geförderte Beratung
Tel.: 0351 8322-348
E-Mail: zuschke(at)rkw-sachsen.de
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