Kleine und mittlere Unternehmen: Zuschüsse für Beratung

Weiter geht es in unserer Reihe der Vorstellung von Förderprogrammen für sächsische Unternehmer mit der so genannten Zuschussförderung in den Bereichen Intensivberatung, Coaching, Umweltmanagement gemäß der "Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit".

Mit den Programm "Intensivberatung/Coaching" fördert das Sächsische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit die Nutzung externen Sachverstandes sowie die Inanspruchnahme begleitender Beratungsleistungen für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Programme dienen der Entwicklung und Sicherung wettbewerbsfähiger mittelständischer Unternehmen und fördern die Hilfe zur Selbsthilfe.

Zur erfolgreichen Entwicklung in rasch sich ändernden Märkten ist manchmal "eine hilfreiche Hand" nötig.

1. Intensivberatung/Coaching

Gegenstand der Förderung:
Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere zu betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen, gestalterischen und organisatorischen Problemen und bei der Umsetzung von Unternehmensstrategien.

Art und Höhe der Förderung:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Beratungsleistungen
  • Zuschuss beträgt derzeit 40%, maximal 350 EUR je Tagewerk, bei kleinen Unternehmen max. 45%, maximal 375 EUR, bei Jungunternehmen (bis 3 Jahre nach Unternehmensgründung) 45%, maximal 400 EUR
  • Anzahl der bezuschussbaren Tagewerke: zwischen max. 50 pro Jahr und max. 110 pro 3 Jahre, je nach Fördergrundlage

Antragsverfahren zusammengefasst:

  1. Der Antrag wird beim RKW Sachsen eingereicht.
  2. RKW führt die Vorprüfung durch (Erfassung der relevanten Unternehmensdaten im Rahmen eines Unternehmensbesuches) und leitet ihn an die SAB Sächsische Aufbaubank - Förderbank weiter.
  3. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags durch die SAB erteilt das Unternehmen dem RKW als Qualitätssicherer den Beratungsauftrag. Das RWK wiederum beauftragt den externen Unternehmensberater  und kontrolliert die geförderte Beratung hinsichtlich Qualität, Umfang und Wirkung.
  4. Nach Abschluss der Beratung rechnet der Unternehmensberater die Leistungen gegenüber dem RKW ab und erstellt einen Abschlussbericht.
  5. Dieser wird vom Qualitätssicherer (RKW) geprüft und gemeinsam mit anderen erforderlichen Unterlagen an die SAB übermittelt, die die Zuschüsse an den Kunden auszahlt.

2. Profit

Gegenstand der Förderung:
Vorbereitung der sächsischen KMU auf die veränderten Kapitalmarktbedingungen unter Basel II, u. a. Integration von Frühwarnsystemen in die Unternehmenssteuerung, Finden adäquater Finanzierungsmodalitäten.

Art und Höhe der Förderung:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Beratungskosten von 4.800 EUR
  • Zuschuss beträgt 50%, maximal 2.400  EUR
  • Förderung von 6 Tagewerken

Antragsverfahren: wie oben beschrieben.

3. Umweltmanagement

Gegenstand der Förderung:
Gefördert  wird eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch deren Ausrichtung auf umweltgerechte Produkte, Technologien und Unternehmensführung.

Art und Höhe der Förderung:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Workshops und Beratungen: bis zu 20 Tagewerke innerhalb von 3 Jahren gemäß Programm 1 (Intensivberatung/Coaching)
  • Öko-Audit: max. 50% der Kosten, max. 8.000 EUR, davon bis zu 1.500 EUR für die Erstellung der Umwelterklärung
  • Zertifizierung nach DIN ISO 14 000 ff: max. 50%, max 7.000 EUR

Antragsverfahren: wie oben beschrieben. Anträge bzgl. Zuschuss für Auditierung und Zertifizierung sind direkt an die SAB zu richten. Prüfung, Bewilligung und Auszahlung nimmt SAB vor.

4. Gründercoaching

Gegenstand der Förderung:
Begleitende Beratung von Firmen bis 5 Jahre nach Gewerbeanmeldung oder erstmaliger Umsatzerzielung. Ausgenommen: innerbetriebliche Weiterbildung, Konzeptentwicklung und Konsolidierung.

Art und Höhe der Förderung:

  • Gedeckt werden anteilig die Honorarkosten des jeweiligen Beraters einschließlich des Deckungsbeitrages des Qualitätssicherers; max. 750 EUR/Tagewerk
  • Verschiedene Zuschuss-Module des Landes (SAB) und des Bundes (KfW)
  • Zuwendung beträgt für mindestens 5 und bis maximal 20 Tagewerke bis zu 400 EUR je Tagewerk (für Jungunternehmen 500 EUR), max. 65% der förderfähigen Kosten

Antragsverfahren: wie oben beschrieben. Zuvor ist zusätzlich die Teilnahme an einem Gründersprechtag bei der zuständigen IHK/Handwerkskammer erforderlich.


Mehr Infos zur Zuschussförderung

So arbeitet ein Qualitätssicherer für Sie:
http://www.rkw-sachsen.de/download/foerderung/Qualitaetssicherung_RKW.pdf

Programm Intensivberatung/Coaching:
http://www.sab.sachsen.de/servlet/PB/menu/1024780_l1/index.html

Programm Umweltmanagement: http://www.sab.sachsen.de/servlet/PB/menu/1034822_l1/index.html

Programm Gründercoaching:
http://www.sab.sachsen.de/servlet/PB/menu/1033067_l1/index.html

 

Direkte Ansprechpartner zu allen diesbezüglichen Fragen sind die Projektleiter Beratung des RKW Sachsen, die sich in allen Aspekten der Zuschussförderung auskennen.

Für Fragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Zuschke
RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
Prokurist und Leiter geförderte Beratung
Tel.: 0351 8322-348
E-Mail: zuschke@rkw-sachsen.de

Artikel vom 03.07.2006

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