Sächsische Mittelstandsrichtlinie

Vereinigung der sächsischen Wirtschaft (VSW) veröffentlicht Übersicht zu den aktuellen Veränderungen der sächsischen Mittelstandsrichtlinie.

"Mit der Richtlinie des SMWA zur Mittelstandsförderung - Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit fördert der Freistaat vordergründig KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen. Darüber hinaus werden Kommunen und Landkreise sowie Kammern, Verbände und sonstige private Organisatoren ohne Erwerbscharakter gefördert, wenn sie als Projektträger im Interesse der endbegünstigten KMU sowie natürlicher Personen vor der Existenzgründung oder Unternehmensübernahme agieren. Die Zuwendungen werden als Anteilsfinanzierung zu Projekten gewährt. Die Finanzierung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Bewilligungsstelle ist die SAB..."

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Doris Hantscho
Fachgebietsverantwortliche Marketing
Tel.: 0351 8322-372
E-Mail: hantscho@rkw-sachsen.de

Artikel vom 14.04.2010

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