Sie brauchen mehr Kreditsicherheiten? – Die Bürgschaftsbank Sachsen kann helfen

Vom kleinen oder mittleren Unternehmen bis zum Konzern gilt: Wer Geld von der Bank will, braucht Sicherheiten. Was tun, wenn diese aber für ein großvolumiges Engagement nicht ausreichen? Eine Alternative sind Bürgschaftsbanken, die mit ihren Bürgschaften helfen können.

"Meine Firma ist im Handel sehr erfolgreich. Jetzt wollen wir in ein neues Großlager und in die Übernahme eines kleineren Mitbewerbers investieren. Unsere Hausbank hat mir jedoch mitgeteilt, dass die Sicherheiten für einen derart großen Kredit nicht ausreichen". Wer vor einer solchen oder ähnlichen Situation steht, sollte sich über eine Bürgschaft der zuständigen Bürgschaftsbank in seinem Bundesland informieren und sich so "Rückendeckung" für die Hausbank beschaffen.

Öffentliche Hand sichert Bürgschaftsbanken ab

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Bürgschaftsbanken wurden gemeinsam von den Kammern, Kreditinstituten und Versicherern gegründet, um als Spezialkreditinstitute den Mittelstand mit Kreditbürgschaften zu unterstützen. Rückgesichert sind sie ihrerseits durch die öffentliche Hand. Sie sichert Ausfälle mit 80%igen Rückbürgschaften ab. In Sachsen ist die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH für die Verbürgung zuständig, (stille) Beteiligungen als alternativen Finanzierungsbaustein übernimmt die dort angesiedelte Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH.

 

Interview: "Wir haben vielen Unternehmern den Start ermöglicht"

Über die Angebote der Bürgschaftsbank Sachsen für mittelständische Unternehmer hat die Redaktion des Wirtschaftsbriefes mit Eva Köhler und Wolfgang Hanke gesprochen. Sie sind Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH.

 

Redaktion: Welche Aufgaben hat die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS)?

Wolfgang Hanke: Die BBS wurde 1990 als Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen gegründet. Ihre Aufgabe ist, die Finanzierung Erfolg versprechender Vorhaben bei fehlenden Banksicherheiten durch Übernahme einer Bürgschaft gegenüber der Hausbank zu sichern. Dabei übernimmt die BBS gegenüber der Hausbank eine bis zu 80%ige Ausfallbürgschaft. Das bedeutet, dass die Hausbank bei einem gekündigten Kredit nach Verwertung der Sicherheiten den tatsächlichen Ausfall bis zu 80% ersetzt bekommt.

Redaktion: Wer kann sich an die Bürgschaftsbank wenden und eine Bürgschaft beantragen?

Eva Köhler: An die BBS können sich Existenzgründer und Unternehmen aller Wirtschaftszweige der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe wenden. Der Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft wird in der Regel vom Unternehmer gemeinsam mit der Hausbank gestellt. Seit dem Jahr 2000 ist es bei kleineren Vorhaben mit einem zu verbürgenden Kreditbetrag bis 200.000 Euro möglich, sich direkt an die BBS zu wenden (Bürgschaft ohne Bank - BoB). Nach Zusage einer Bürgschaft sucht sich der Unternehmer dann eine Hausbank seiner Wahl.

Redaktion: Welche Branchen fragen am häufigsten nach einer Unterstützung? Und wie hoch waren die Bewilligungen 2006?

Eva Köhler: Ohne Einschränkungen stehen unsere Bürgschaften allen Wirtschaftszweigen der gewerblichen Wirtschaft offen. Die im Jahr 2006 bewilligten 429 Bürgschaften verteilen sich hauptsächlich auf das Handwerk (30%), den Handel (22%) und die Industrie (17%).

Im Jahr 2006 hat die BBS Bürgschaften von insgesamt 67 Mio. Euro übernommen, das entspricht verbürgten Krediten von 90 Mio. Euro. Damit wurden durch Sicherung der Finanzierung Investitionsvorhaben in Sachsen von 155 Mio. Euro ermöglicht, die sonst nicht oder nicht im geplanten Umfang hätten umgesetzt werden können.

Redaktion: Wann wird eine Bürgschaft erteilt bzw. abgelehnt?

Wolfgang Hanke: Entscheidend für die Übernahme einer Bürgschaft sind immer die Erfolgsaussichten des Vorhabens und die Person des Unternehmers. Natürlich wird bei bestehenden Unternehmen auch die bisherige Entwicklung in die Entscheidung einbezogen. Da aber im Durchschnitt über 40% der Bürgschaften für Existenzgründer übernommen werden, kann bei diesen nur auf die Zukunftsaussichten abgestellt werden. Übrigens, innerhalb dieser Gruppe ist seit ca. zwei Jahren der Anteil der Unternehmensnachfolgen und -übernahmen stark gestiegen.

Redaktion: "Bürgschaftsbank Sachsen" - Ihr Fazit?

Wolfgang Hanke: Über 9.100 seit 1990 mit Bürgschaften von 1,3 Mrd. Euro begleitete Vorhaben geben eine eindeutige Antwort! Die BBS hat zahlreichen Unternehmern den Start in die Selbstständigkeit ermöglicht und begleitet diese auch bei Folgeinvestitionen und dem Wachstum. Für einige Unternehmen haben wir mittlerweile bereits bis zu drei Bürgschaften übernommen. Wir sind stolz, wenn in den Medien über erfolgreiche Unternehmen berichtet wird, denen eine Bürgschaft der BBS den Start ermöglicht hat.

Frau Köhler, Herr Hanke, wir danken für das Gespräch.

 

Tipps zum Vorgehen:

Art: Bei der Bürgschaftsbank Sachsen sind Bürgschaften für Existenzgründungen, Investitionsfinanzierungen und Betriebsmittelkredite möglich.

Konditionen:

  • Bei Antragstellung: 150,- Euro (bei Ablehnung keine weiteren Kosten)
  • Bei Bewilligung: einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5% des verbürgten Kreditbetrages
  • Jährliche Bürgschaftsprovision: 1,0% des genehmigten/valutierenden Kreditbetrages im Voraus

Zeit: Fragen Sie frühzeitig an, denn die Bürgschaft muss vor Beginn der zu finanzierenden Maßnahme über die Hausbank beantragt werden - und eine Bearbeitungszeit sollte eingeplant werden.

Info: Informieren Sie sich vorher, direkt oder im Internet unter www.bbs-sachsen.de, und sprechen Sie dann mit Ihrer Hausbank, die auch den Antrag stellen wird.

Zur Information steht auch das RKW Sachsen bereit:
Jürgen Zuschke
RKW Sachsen GmbH Dienstleistung und Beratung
Prokurist und Leiter geförderte Beratung
Tel.: 0351 8322-348
E-Mail: zuschke(at)rkw-sachsen.de

Artikel vom 02.07.2007

Kontakt

Warenkorb

  • Keine Veranstaltungen im Warenkorb

Persönliches Konto

Neues Projektmanagement-Buch

Weiterbildungskatalog 2011/2012