Seminare & Weiterbildung
Architekten- und Ingenieurrecht unter Berücksichtigung der HOAI 2009
Kennnummer 67-1128
280.00 EUR zzgl. 19% MwSt.
- Thema
- Das Seminar spricht alle am Bau beteiligten Planer und Bauüberwacher an, egal ob von Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite eingeschaltet. Ziel des Seminars ist die praxisorientierte Vermittlung unerlässlicher juristischer Kenntnisse für die rechtssichere, aber vor allem in jeder Hinsicht erfolgreichen Begleitung komplexer, aber auch einfacherer Bauvorhaben.
- Inhalte
- 1. Die vertragliche Leistungspflichten und die Haftung des Architekten
- Vertragspflichten und vertragliche Haftung
- Werkvertrag oder Dienstvertrag
- Leistungspflicht und Haftung des Architekten nach Werkvertragsrecht
- Die Abnahme - Begriff und Wesen der Abnahme, Rechtswirkungen der Abnahme, Formen der Abnahme, Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme, Vorbehalte bei der Abnahme 2. Architektenhonorarrecht
- Honorarordnung, Rechtsnatur-/Rechtsgrundlage/Fassung, Verhältnis zum BGB
- Anwendungsbereich der HOAI
- Aufklärungspflicht über die Höhe des Honorars
- Fälligkeit des Honorarsanspruchs
- Anrechenbare Kosten
- Honorarzone, Honorartafel/Honorarsatz, Interpolation der Tafelwerte
- Leistungen, Grundleistungen, Besondere Leistungen, Abrechnung erbrachter Leistungen, Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
- Honorarzuschläge - Umbauzuschlag § 24 HOAI, Zuschlag bei Leistungen des raumbildenden Ausbaus, Bauzeitverlängerung
- Umsatzsteuer
- Abschlagszahlungen
- Schlussrechnung
- Honorarvereinbarungen
- Sicherung des Honoraranspruchs
- Verjährung von Honoraransprüchen 3. Prozessuales
- Zielgruppe
- Planer, Bauüberwacher
- Methodik
- Vortrag, Diskussion
- Direktanmeldung per Fax
Weitere Informationen zur Veranstaltung (PDF)
Termine
10.12.2010, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Architekten- und Ingenieurrecht unter Berücksichtigung der HOAI 2009 (67-1128-00)
- Veranstaltungsort
-
Hotel Residenz Alt Dresden
Mobschatzer Straße 29, 01157 Dresden - Referent(en)
-
Harder, Hans-Christian
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Kontakt
- Telefon: 0351 8322-30
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