Förderprogramm STARK – Stärkung der Transformation an den Kohlekraftwerkstandorten und in den Revieren
Das STARK-Programm fördert Projekte, die den Transformationsprozess zu einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen unterstützen.
Für die Kohleregionen führt der Kohleausstieg zu einem umfassenden Strukturwandel. Mit der Förderung und Verarbeitung von Kohle fällt ein bedeutender Faktor für die lokale Wirtschaft weg, der durch neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und alternative Produktionsweisen aufgefangen werden muss. Die Transformation der Regionen soll einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und gleichzeitig als Beispiel dienen, um auch andere Staaten zum Kohleausstieg zu motivieren. Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetztes für Kohleregionen unterstützt der Bund neben Investitionen der Länder auch Projekte, die zu der Entwicklung von ökologisch nachhaltigen und ressourceneffizienten Modellregionen beitragen.
Das Förderprogramm STARK zielt darauf ab den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen für nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung zu unterstützen. Das RKW Sachsen unterstützt Sie beim Finden des geeigneten Beratungsunternehmens und bei der Antragstellung.
Die förderfähigen Bereiche lassen sich insgesamt in elf Kategorien einteilen:
- Vernetzung
- Wissens- und Technologietransfer
- Beratung
- Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
- Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
- Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
- Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
- Außenwirtschaft
- Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
- Stärkung unternehmerischen Handelns
- Innovative Ansätze
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, aber auch Kommunen, Städte, Gemeinden, Landkreise und Bundesländer.
Höhe der Förderung
Gefördert wird bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Fördergebiete
das Lausitzer Revier mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden
- in Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cottbus,
- im Freistaat Sachsen: Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz; und das
Mitteldeutsche Revier mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden:
- im Freistaat Sachsen: Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen,
- in Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld;
Antragstellung
Die STARK Förderrichtlinie sieht zu jedem Antrag eine Beteiligung des Bundeslandes vor, in dem das Projekt wirkt. Die Länder nehmen eine Einschätzung zum Nutzen für die regionale Entwicklung vor und übermitteln dem BAFA ein Votum zum Projektantrag. Aus diesem Grund ist es in der Regel sinnvoll, vor Antragsstellung mit dem jeweiligen Land in Kontakt zu treten.
Folgende Stellen der Länder sind für den Strukturwandel zuständig:
Brandenburg
Büro des Lausitz-Beauftragten des Ministerpräsidenten in der Staatskanzlei des Landes Brandenburg
https://www.wirtschaftsregion-lausitz.de/stark/
Sachsen
Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung https://www.strukturentwicklung.sachsen.de/
Sachsen-Anhalt
Stabstelle Strukturwandel im Mitteldeutschen Revier in der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
https://strukturwandel.sachsen-anhalt.de/
Der Antrag muss über das im easy-online-Förderportal zur Verfügung gestellte elektronische Antragsformular gestellt werden. Grundsätzlich dürfen Vorhaben erst mit Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Weitere Informationen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Stark/stark_node.html
Kontakt
- Telefon: 0351 8322-300
- E-Mail schreiben
- Rückruf vereinbaren
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