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Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten der Länder

Alle Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt. Eine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen und Daten kann nicht übernommen werden.

Thüringen

Thüringen gewährt aktuell einen Zuschuss zu individuellen Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro. Förderfähig sind Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Der Antrag muss vor der Anmeldung zum gewünschten Kurs erfolgen. Dazu wird der Weiterbildungsscheck zunächst online im Förderportal (www.foerderportal-thueringen.de) der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) beantragt. Anschließend muss er ausgedruckt und unterschrieben per Post an die GFAW (GFAW mbH – R 1.3 Antrag Weiterbildung, Weimarische Straße 45/46, 99099 Erfurt) gesandt werden. Die Förderung mit einem Weiterbildungsscheck ist einmal pro Haushaltsjahr möglich.

Fragen beantwortet die GFAW gern auch telefonisch und per Mail: Fachgebiet Antrag Weiterbildung
Volker Gersdorf | Telefon: 0361 2223-423 | volker.gersdorf@gfaw-thueringen.de
Annemarie Siegler | Telefon: 0361 2223-301 | annemarie.siegler@gfaw-thueringen.de

 

Sachsen

Berufliche Weiterbildung in Sachsen wird wieder gefördert –  mit dem neuen sächsischen Landesförderprogramm „Berufliche Weiterbildung“.

Kurzinfo:

  • Förderfähig sind Privatpersonen sowie Unternehmen/Selbstständige mit bis zu 500 Mitarbeitern mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.
  • Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen (Zielgrupe: Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten)
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, maximal 4.500 EUR.
  • Die Gesamtausgaben müssen mindestens 700 Euro betragen.

Die Förderung können Sie online über das Förderportal der SAB beantragen. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen und Antragsvoraussetzungen.

Zur Antragstellung für Privatpersonen

Zur Antragstellung für Unternehmen und Selbstständige

 

Brandenburg

Bildungsscheck für Beschäftigte: Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Anträge sind bis 31.12.2023 möglich.

 

Sachsen-Anhalt

Weitere Informationsquellen finden Sie auf der  Förderdatenbank der Bundesregierung.

Bildnachweis: peoplecreations – freepik

Ein Anruf oder eine Mail genügt.

Bei einem ersten Orientierungsgespräch besprechen wir gemeinsame Ihre individuelle Situation, Herausforderungen und mögliche Lösungsansätze. Interessiert? Dann melden Sie sich bei uns.