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Förderung von Unternehmensberatung

Beratungsförderung

Geförderte Unternehmensberatung – bis zu 50% staatlich gefördert

Förderung von Unternehmensberatung

In Sachsen können Unternehmen Förderungen für Unternehmensberatung beantragen. Seit 1990 unterstützen und begleiten wir kleine und mittlere sächsische Unternehmen im Auftrag des Freistaates Sachsen als Qualitätssicherer für geförderte Beratungsleistungen. Jedes Jahr realisieren wir rund 800 Beratungsprojekte.

Gern unterstützen wir auch Sie und Ihr Vorhaben! Nutzen Sie dafür einen Zuschüsse des Freistaates Sachsen.

Ihre Potenziale zu Erfolgen machen – zielführend, umsetzungsorientiert und effizient. Dabei unterstützen Sie unsere Berater. Neutral, regional und mit viel Erfahrung in kleinen und mittleren Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen.

Unsere Leistungen für Ihr Unternehmen

  1. Persönliches Erstgespräch zur Analyse im Unternehmen
  2. Gemeinsam Beratungsinhalte und -umfänge plausibel machen
  3. Auswahl eines geeigneten fach- und branchenspezifischen Beraters
  4. Vorprüfung der Förderwürdigkeit und Förderfähigkeit
  5. Unterstützung bei Ihren Antrags- und Abrechnungsverfahren
  6. Monitoring der Beratungsabläufe in Ihrem Unternehmen
  7. Erfolgskontrolle

SAB-Förderprogramm für Betriebsberatung in Sachsen

Zuschuss für die Beratung zu unternehmensrelevanten Fragen und unmittelbaren Zertifizierungsausgaben
Zuschuss bis max. 9.200 Euro in 12 Monaten bei Klein- und Kleinstunternehmen
Zuschuss bis max. 7.360 Euro in 12 Monaten bei mittleren Unternehmen

Das neue Förderprogramm „Beratungsförderung – Betriebsberatung“ ist am 19. Juni 2024 in Kraft getreten. Die Antragstellung im Qualitätssicherungsverfahren ist ab dem 01.09.2024 möglich.

Beim Qualitätssicherungsverfahren übernimmt RKW Sachsen den Antrags- & Förderservice für den Beratungskunden sowie die Prüfung und Akkreditierung (Voraussetzung) der eingesetzten Unternehmensberater:innen. Nutzen Sie unsere ausgezeichnete Expertise für Ihr Beratungsthema.

Das Förderprogramm der Sächsischen Aufbaubank fördert Beratungen im Umfang von mindestens 5 Tagewerken zu Fragen der Unternehmensführung, insbesondere betriebswirtschaftlicher, finanzieller, personeller, technischer und organisatorischer Art. Bei einer Beantragung mit der RKW Sachsen GmbH als Qualitätssicherer werden 460 Euro pro Beratungstag bezuschusst.

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines hierfür geeigneten Beraters bzw. wird die Eignung eines von Ihnen ausgewählten Beraters geprüft und wir übernehmen die Qualitätskontrolle im gesamten Beratungsprozess. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie die Angebotserarbeitung, die Vertragsgestaltung zum Beratungsprozess, Monitoring und Rechnungslegung, die Sicherstellung des frist- und qualitätsgerechten Mittelabrufes und die Beratungsnachsorge.

Beratungen sind insbesondere in folgenden Bereichen möglich:

  • Strategieentwicklung,
  • Anpassung des Geschäftsmodells,
  • Bearbeitung des Inlandsmarkts,
  • Bearbeitung des Auslandsmarkts,
  • Digitalisierung und Informationssicherheit
  • Innovationsmanagement, neue Technologien und Prozessoptimierung,
  • Personalentwicklung,
  • Fachkräftesicherung,
  • Unternehmensnachfolge,
  • Organisationsentwicklung und Change-Management,
  • Umweltmanagement, Energiemanagement und Anpassung an den Klimawandel,
  • Nachhaltigkeitsmanagement (ökologisch, ökonomisch, sozial),
  • Sicherheitsmanagement

Zuwendungsempfänger können sein:

  • gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen gemäß Empfehlung der Europäischen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (Empfehlung 2003/361/EG vom 6. Mai 2003, ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) in der jeweils geltenden Fassung mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
  • Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, sowie Angehörige der Freien Berufe
  • Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft.

Fördervoraussetzungen

  • Förderfähig sind das Honorar des Beraters/der Beraterin und die Kosten der Qualitätssicherung (Bemessungsgrundlage)
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4 000 Euro betragen
  • Eine Beratungsförderung kann innerhalb von 12 Monaten nur einmal in Anspruch genommen werden.
  • Beratungsumfang mind. 5 Tagewerke

Qualitätssicherung in der Unternehmensberatung

Ihr Projekt im Förderprogramm “Beratungsförderung – Betriebsberatung” kann im Qualitätssicherungs- oder im Direktverfahren durchgeführt werden. Wenn Sie sich für die RKW Sachsen GmbH als Qualitätssicherer entscheiden, helfen wir Ihnen, sich im komplexen Fördergeschäft zurechtzufinden und erledigen für Sie die administrativen Aufgaben (Antrags- & Förderservice).

Wir unterstützen Sie bei der

  • Feststellung des konkreten Beratungsbedarfes,
  • Auswahl eines hierfür geeigneten Beraters bzw. wird die Eignung eines von Ihnen ausgewählten Beraters geprüft und
  • Übernahme der Qualitätskontrolle im gesamten Beratungsprozess.

Die Qualitätssicherung umfasst zudem die Angebotserarbeitung, die Vertragsgestaltung zum Beratungsprozess, Monitoring und Rechnungslegung, die Sicherstellung des frist- und qualitätsgerechten Mittelabrufes und die Beratungsnachsorge.

 

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Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“

Zuschuss für Unternehmensberatungen
Förderfähige Ausgaben bis 3.500 €  l  Zuschuss bis 80% bzw. 2.800 €

Mit dem Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können kleine und mittlere Unternehmen ihre Erfolgsaussichten, ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit stärken. Um dies zu erreichen können sie sich von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

Das wird gefördert

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Bei Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen oder Heilpraktikern werden nur Beratungen gefördert, deren Inhalt die Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems ist.

Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Es werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € mit max. 80 % gefördert. Dies ergibt einen maximal möglichen Zuschuss von 2.800 €.

Bildnachweis: pressfoto – freepik

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