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Förderrichtlinie Lokale Innovationsräume für Digitalisierung

Informationen


Kategorie:
Fördertipp
Veröffentlicht:
12.02.2024

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über einen Förderaufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren zur Förderrichtlinie „Lokale Innovationsräume für Digitalisierung“ (FRL LIfD) erschienen am 09.02.2024

Lokale Innovationsräume für Digitalisierung sind Orte, in denen Modellprojekte zu Co-Working-Flächen, Innovations- und Lösungslaboren oder Digitallaboren eingerichtet, betrieben und weiterentwickelt werden. Ziel der Förderrichtlinie ist es, durch einen cross-sektoralen, übergreifenden Ansatz die Vernetzung von Menschen, Projekten und Organisationen auf dem Gebiet der Digitalisierung voranzutreiben. LIfDs sollen so nicht nur Anlaufpunkte für Unternehmen sein, sondern mit ihren Angeboten auch Bürgerinnen und Bürger für digitale Themen interessieren und dazu beitragen, deren digitale Kompetenzen zu stärken und für Teilhabe zu sorgen.

Bis zum 15. März 2024 können Konzepte und Vorhabensideen bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden, um sich damit um eine LIfD-Förderung zu bewerben.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie, zum Förderaufruf sowie den Link zur Seite der Sächsischen Aufbaubank stelle ich Ihnen nachfolgend bereit.