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GRW RIGA neu gefasst: Mehr Klarheit, mehr Förderung, weniger Aufwand

Informationen


Kategorie:
Fördertipp
Veröffentlicht:
26.05.2026

Die Investitionsförderung in Sachsen wurde überarbeitet und das bringt gute Nachrichten für Unternehmen. Mit der neu gefassten Richtlinie GRW RIGA werden Förderbedingungen verständlicher, praxisnäher und in einigen Punkten sogar attraktiver.

Besonders erfreulich: Der sogenannte Grenz-Bonus kann künftig mit dem Tarif kombiniert werden. Unternehmen in den Grenzregionen profitieren damit von zusätzlichen Fördervorteilen. Gleichzeitig wurden verschiedene Anforderungen an Arbeitsplätze und Nachhaltigkeit stärker an der Unternehmenspraxis ausgerichtet.

Auch für kleine und mittlere Unternehmen ergeben sich neue Chancen: Das Einstiegskriterium für bestimmte Fördertatbestände wird befristet abgesenkt. Dadurch können mehr Investitionsvorhaben förderfähig werden.

Gefördert werden unter anderem:

  • Investitionen in Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Maßnahmen zur Energieeffizienz und zum Umweltschutz
  • Investitionen in erneuerbare Energien
  • Erweiterungen, Modernisierungen und neue Betriebsstätten
  • Lohnkosten für neu eingestellte Mitarbeitende

Je nach Vorhaben sind Zuschüsse von bis zu 45 % möglich.

Wichtig zu wissen: Die geänderte Richtlinie wurde am 19. Mai 2026 beschlossen. Die aktualisierte Antragsstrecke im Förderportal der SAB steht ab dem 18. Juni 2026 zur Verfügung.

Ansprechpartner für Sie

Sie planen Investitionen oder möchten prüfen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen in Frage kommen? Sprechen Sie uns gern an. Wir beraten Sie zu passenden Programmen und begleiten Sie auf Wunsch bei der Antragstellung.