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Berufliche Weiterbildung in Sachsen wird wieder gefördert!

Informationen


Kategorie:
Fördertipp
Veröffentlicht:
05.12.2023

Sparen Sie 50 % der Weiterbildungskosten. Egal, ob Sie sich individuell weiterbilden oder in die Weiterbildung Ihrer Belegschaft investieren möchten: den nötigen Zuschuss erhalten Sie ab sofort mit dem neuen sächsischen Landesförderprogramm „Berufliche Weiterbildung“.

Kurzinfo:

  • Förderfähig sind Privatpersonen sowie Unternehmen/Selbstständige mit bis zu 500 Mitarbeitenden mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen.
  • Die Teilnehmenden haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen (Zielgrupe: Unternehmer beziehungsweise Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten)
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent, maximal 4.500 EUR.
  • Die Gesamtausgaben müssen mindestens 700 Euro betragen.

Die Förderung können Sie ab sofort online über das Förderportal der SAB beantragen. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen und Antragsvoraussetzungen.

Zur Antragstellung für Privatpersonen

Zur Antragstellung für Unternehmen und Selbstständige